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Experten-Antwort

Beamtenwitwe

von Meyer18.02.2017 | 08:27
3706 Ansichten
17 Antworten

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Ich bin nichtberufstätige Beamten Witwe. Ich erhalte in einem Jahr meine eigene Rente von ca 850€, Werden mir auf auf meine eigene Rente KK Beträge abgezogen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2017 | 12:20

Hallo Meyer,

sofern Sie bei einer privaten Krankenkasse krankenversichert sind, ist aus Ihrer Rente kein Beitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Da der Zuschuss nur auf Antrag gezahlt wird, stellen Sie diesen bitte gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag.

16 Antworten

santanderam 18.02.2017 | 08:55
Erhält jemand außer seiner gesetzlichen Rente noch Versorgungsbezüge, muss auch auf diese Einkünfte ein Beitrag zur Krankenversicherung geleistet werden. Hierzu zählen Betriebsrenten, Witwen- oder Waisengeld, Renten aus der aus Zusatzversorgung für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Renten aus Versorgungswerken für bestimmte Berufe.
Meyeram 18.02.2017 | 09:19
Man sagte mir...Ich müsste keine eigenen KK Beiträge zahlen ...
Schadeam 18.02.2017 | 09:25
Wie sind Sie denn momentan krankenversichert? Falls privat, dann zahlen Sie wohl nicht mehr Beiträge wenn die Altersrente hinzukommt. Falls gesetzlich, dann wohl schon. Aber in beiden Fällen sollte nicht die DRV sondern Ihre Krankenkasse der perfekte Ansprechpartner in dieser Frage sein. Es geht ja nicht um Rente sondern um Krankenversicherungsbeiträge.
Meyeram 18.02.2017 | 09:27
Ich bin bei der Beamtenbehilfe KK versichert. Es gilt nur die Frage, ob mir trotzdem die KK und Pflegeversicheungsbeträge von meine Rente abgezogen werden.
omgam 18.02.2017 | 09:50
bei einer Beihilfe kann man nicht versichert sein - bestenfalls bei der Heilfürsorge. Von einer Beihilfe werden 'nur' Kosten erstattet. Frage bleibt daher: Zahlen Sie derzeit monatlich an irgendjemanden Beiträge für Ihre Aufwendungen zur Kranken und Plfegeversicherung? Falls Sie diese Frage mit 'ja' beantworten sollten, wenden Sie Ursprungsfrage an diese Einrichtung. Und wenn Sie schon sagen "Man sagte mir...Ich müsste keine eigenen KK Beiträge zahlen ... " warum fragen Sie 1.) in diesem Forum nochmal, wenn Sie doch (scheinbar) die Antwort schon haben? 2.) diesen 'man' nicht noch einmal. Der scheint doch Ahnung zu haben?
Meyeram 18.02.2017 | 09:54
Nochmal....Ich bei bei der Beamtenbehilfe KK privat versichert....Es geht nur um meine Rente
Meyeram 18.02.2017 | 09:54
Nochmal....Ich bei bei der Beamtenbehilfe KK privat versichert....Es geht nur um meine Rente
Schadeam 18.02.2017 | 10:19
Dann fragen Sie bitte bei der "Beamtenbeihilfe KK" nach - Sie werden doch eine Telefonnummer von denen haben.
KPJMKam 18.02.2017 | 12:51
Hallo. Wenn Sie in einer PKV im Beihilfetarif versichert sind brauchen sie auf Ihre Rente keinen Beitrag zu zahlen. Sie bekommen dann von der Rentenversicherung auf Antrag noch einen Zuschuß zur Krankenversicherung ausbezahlt.
Meyeram 18.02.2017 | 13:21
Danke für die Antwort....
verwirrtam 18.02.2017 | 15:05
Also sie machen einen verwirrten Eindruck. Nachdem KPJMK Ihnen gesagt hat, dass bei Privatversicherten keine Beiträge abzuführen sich, und sich für diese Aussage bedanken, hat Ihnen bereits Schade vorher die sinngleiche Angabe gemacht "Falls privat, dann zahlen Sie wohl nicht mehr Beiträge wenn die Altersrente hinzukommt." , woraufhin Sie geantwortet haben "Ich bin bei der Beamtenbehilfe KK versichert. Es gilt nur die Frage, ob mir trotzdem die KK und Pflegeversicheungsbeträge von meine Rente abgezogen werden. " Soll Sie mal jemand verstehen.
Azubiam 18.02.2017 | 15:36
Ich denk "Meyer" ist ein Azubi der seine Hausaufgabe einfach lösen lassen will.....
W*lfgangam 18.02.2017 | 17:23
Hallo Meyer, von welcher 'Beamtenstelle/behörde' wird denn die Witwenversorgung gezahlt? Davon hängt auch ab, ob Sie einen Zuschuss zur Ihrer Altersrente erhalten oder nicht. UND den dann ggf. auf den Höchstbetrag von 40,99 EUR mtl. begrenzen sollten - denn bei 850 EUR Altersrente läge der locker drüber. Gruß w.
Johnam 18.02.2017 | 17:25
Mensch Meyer ???? oje .. oje ..oje !!!! Was soll man dazu noch sagen??
KPJMKam 18.02.2017 | 19:17
Hallo. Das mit der Begrenzung für den Zuschuss wegen beihilfeschädlich ist doch schon vor langer Zeit aufgehoben worden . Hatten wir hier doch erst vor ein paar Wochen. Bund ist es weg und Land kenne ich auch keines mehr.
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