Hallo Meyer,
sofern Sie bei einer privaten Krankenkasse krankenversichert sind, ist aus Ihrer Rente kein Beitrag zur Krankenversicherung zu zahlen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung. Da der Zuschuss nur auf Antrag gezahlt wird, stellen Sie diesen bitte gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag.