1. Zunächst sollten Sie das Krankengeld beantragen.
2. Das Ergebnis des Widerspruchsverfahrens bleibt außerdem abzuwarten.
3. Sollte der Rentenantrag im Widerspruchsverfahren abgewiesen werden, besteht die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen.