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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Erstattung der Rentenversicherung bei Rückkehr ins Ausland

von G.H.28.07.2021 | 13:55
827 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, mein Exmann ist vor zwei Jahren in seine Heimat Indonesien zurückgekehrt und hat nun mit meiner Hilfe den Antrag auf Erstattung seiner RV-Beiträge gestellt. Wie lange dauert es, bis der Betrag tatsächlich erstattet wird? Unterlagen sollten alle vorliegen, ein Versicherungsverlauf liegt auch vor, so dass eigentlich keine weiteren Unterlagen fehlen dürften. Die 24-monatige Wartefrist wird am 31.07.2021 (also in 3 Tagen) ablaufen. Für Infos wäre ich dankbar. leider liegt mir keine aktuelle Vollmacht vor, so dass ich keine Auskünfte direkt einholen kann. VG, GH

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo G.H.,

zur Bearbeitungsdauer bei einzelnen Trägern der Deutschen Rentenversicherung können hier im Forum leider keine Aussagen gemacht werden. Wenn alle Unterlagen vorliegen, sollte einer zügigen Bearbeitung allerdings nichts im Wege stehen.

Wenn es Ihnen lediglich um die ungefähre Dauer des Erstattungsverfahrens von der Antragstellung bis zur Auszahlung und nicht um einen konkreten Bearbeitungsstand in einem Einzelfall geht, sollten Ihnen die Kollegen auch ohne Vollmacht eine ungefähre Dauer nennen können.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

G.H.am 29.07.2021 | 12:04
Vielen Dank für die Antwort, wir haben nun doch auf anraten der DRV kurzfristig eine Vollmacht eingereicht und nun erhalte ich auch Auskunft. Zur Info für andere: wenn der Antrag vollständig ist, dauert die Bearbeitung bei der DRV Bund ca.2-3 Wochen. Allerdings werden Rückfragen ausschließlich schriftlich an die im Antrag genannte Adresse im Ausland versandt. In unserem Fall dauert das schon mal 3 Monaten per normaler Briefpost. Daher haben wir die Vollmacht nachgereicht, damit ich für ihn hier in Deutschland die Post empfangen kann. VG, GH
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