Hallo G.H.,
zur Bearbeitungsdauer bei einzelnen Trägern der Deutschen Rentenversicherung können hier im Forum leider keine Aussagen gemacht werden. Wenn alle Unterlagen vorliegen, sollte einer zügigen Bearbeitung allerdings nichts im Wege stehen.
Wenn es Ihnen lediglich um die ungefähre Dauer des Erstattungsverfahrens von der Antragstellung bis zur Auszahlung und nicht um einen konkreten Bearbeitungsstand in einem Einzelfall geht, sollten Ihnen die Kollegen auch ohne Vollmacht eine ungefähre Dauer nennen können.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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