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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit Weitergewährung Erwerbsminderungsrente

von Mia11.09.2019 | 14:47
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 2014 in voller Erwerbsminderungsrente die natürlich damals erstmal abgelehnt wurde. Von beiden Gutachtern der RV wurde entschieden ich kann über 6 h arbeiten. Vier Monat später war ich so krank, dass ich akut in die Klinik musste, danach psychosomatische Reha und unter 3 h arbeitsunfähig entlassen. Dann bekam ich die EM Rente. Diese wurde befristet für 3 Jahre. Dann stellte ich die Verlängerung und innerhalb von 4 Wochen kam die Weitergewährung für weitere 2 Jahre. Nun habe ich im Mai meine zweite Verlängerung gestellt! Meine Krankheit hat sich nicht gebessert und dies wurde auch von meinem behandelnden Psychiater mit Attest so geschrieben. Es wurde geschrieben, dass ein definintiver Versorgungsausfall bestehe und ich aus eigenen Mitteln meinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst tragen kann. So nun läuft meine Rente am 31.10.19 aus und ich hatte immer noch keinen Bescheid. Mein Rechtsanwalt hat nun dort hingeschrieben und nun kamen sie und fordern noch einen Befund meines Hausarztes. Die Behandlung wird aber durch den Psychiater durchgeführt. Natürlich geh ich auch zum Hausarzt, aber ich verstehe nicht, wieso nach Monaten nun noch ein Befund vom Hausarzt gefordert wird der mich wohl mitbehandelt, aber in anderen Krankheiten. Ist das ein Gutes Zeichen oder ein schlechtes Zeichen? Mein Hausarzt hat nun auch geschrieben, dass er sich anschließt und eine volle Erwerbsminderung besteht und das aus seiner Sicht auf Dauer! Mich irritiert diese lange Bearbeitungszeit und vor allem habe ich Angst, dass ich dann ab November ohne Geld da stehe weil die DRV evt. zu keiner Entscheidung kommt. Hatte das auch schon jemand, oder läuft das im normalem Rahmen?` Vielen Dank für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mia,

weshalb über Ihren Antrag auf Weiterzahlung der Rente noch nicht entschieden werden konnte, kann im Rahmen dieses Forums leider nicht geklärt werden. Auch eine Aussage dazu, ob die Anforderung eines Befundes von Ihrem Hausarzt ein "gutes oder schlechtes Zeichen" ist, wäre rein spekulativ. Eine verlässliche Auskunft kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger geben.

Finanzielle Nachteile, die Ihnen durch einen Wegfall der Rente zum 31.10.2019 entstehen können, vermeiden Sie, wenn Sie eventuell zustehende andere Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) rechtzeitig beantragen. Bitte wenden Sie sich hierfür an den in Frage kommenden Sozialleistungsträger.

Mit freundlichen Grüßen

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir weise darauf hin, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist - das gilt für die Schärfe von Diskussionsbeiträge sowie mögliche Unterstellungen.

Wir mussten in diesen Thread eingreifen und schließen ihn hiermit.

Wir bitten um Verständnis und danken den Usern, die sich mit sachdienlichen Hinweisen beteiligt haben.

Ihr

Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Miaam 11.09.2019 | 15:18
Vielen Dank für die Antworten. Ja dies werde ich dann auch umgehend tun. Ich verstehe nur nicht, wieso es bei der ersten Verlängerung so schnell geht und glasklar ist und nun 2,5 jahre später wird das selbe bescheinigt und nun ist dies nicht so. Seltsam, man wird ja nicht gesünder! Vielen Dank ich warte ab.
k-o-ram 11.09.2019 | 15:00
Da jeder Fall individuell ist, gibt es keinen "normalen" Rahmen in dem etwas entschieden wird. So blöd das klingt, aber es gibt kaum eine andere Chance als den Bescheid abzuwarten. Ich drück die Daumen das bald eine Entscheidung gefallen ist. H.
DRVam 12.09.2019 | 05:31
Vielen Dank für die Antworten. Seltsam, man wird ja nicht gesünder!
Das kann man so pauschal nicht sagen!
Miaam 12.09.2019 | 10:05
Aber nicht wenn man 5 Jahre nach Rentenbeginn immer noch keine Besserung seines Gesundheitszustandes hat, einen Arbeitsversuch hatte der abgebrochen wurde (450 Euro) und dies von beiden Ärzten bescheinigt bekommt!
Pauschelam 12.09.2019 | 10:28
Pauschalitätsäusserungen, verbunden mit einer offensichtlichen Vermutung sollte aber nicht von einem Mitarbeiter der DRV kommen, oder? Sollten die Mitarbeiter nicht objektiv an jeden Fall herangehen und nicht mit der Einstellung "pauschal für andere, nicht unbedingt"? Ich finde das beängstigend für die Betroffenen.
Miaam 12.09.2019 | 12:56
@DRV na hoffentlich hab ich Sie nicht als Sachbearbeiter! Die Kommentare die Sie hier abgeben sind sehr wohl beängstigend für Betroffene! Da wundert es mich nicht, wenn diese vielen Ablehnungen zu Stande kommen! Gepaart mit den Gutachtern der DRV die auch ernsthafte Diagnosen nicht unterscheiden können!
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