Hallo Linda,
hinsichtlich der Bearbeitungsdauer kann Ihnen hier im Forum keiner eine verlässliche Auskunft geben. Der Anspruch wir immer individuell geprüft. Ob ein Gutachten erforderlich ist, hängt von der Aussagekraft und dem Alter der vorliegenden ärztlichen Unterlagen ab. Wenn Sie den Weitergewährungsantrag rechtzeitig vor dem Wegfall der befristeten Rente gestellt haben, i.d.R. 3 Monate vor dem Wegfall, sollten Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden, wenn die Bearbeitungsdauer den Wegfallzeitpunkt überschreitet. Diese wird auf Ihren Antrag kurzfristig über die Weiterzahlung der Rente während der weiteren Bearbeitungszeit entscheiden.