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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit Weitergewährungsantrag

von Linda11.07.2018 | 18:33
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9 Antworten

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Guten Abend ins Forum, wie lange beträgt die Bearbeitungszeit eines Weitergewährungsantrages auf Erwerbsminderungsrente im Moment ungefähr? Ich habe den Antrag 3 Monate vor Ablauf der Rente gestellt. Es handelt sich um psychische Erkankungen und alle mir vorliegenden Befundberichte/Atteste habe ich dem Antrag bereits beigefügt.Beim ersten Weitergewährungantrag musste ich zu einem Gutachter.Ist das jedes mal so? Damals wurde erst im Widerspruch der Weitergewährung stattgegeben. Vielen Dank. MfG Linda

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Linda,

hinsichtlich der Bearbeitungsdauer kann Ihnen hier im Forum keiner eine verlässliche Auskunft geben. Der Anspruch wir immer individuell geprüft. Ob ein Gutachten erforderlich ist, hängt von der Aussagekraft und dem Alter der vorliegenden ärztlichen Unterlagen ab. Wenn Sie den Weitergewährungsantrag rechtzeitig vor dem Wegfall der befristeten Rente gestellt haben, i.d.R. 3 Monate vor dem Wegfall, sollten Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung wenden, wenn die Bearbeitungsdauer den Wegfallzeitpunkt überschreitet. Diese wird auf Ihren Antrag kurzfristig über die Weiterzahlung der Rente während der weiteren Bearbeitungszeit entscheiden.

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8 Antworten

Fortitude oneam 11.07.2018 | 18:41
Hallo Linda, wie lange die Bearbeitszeit ist, kann man nicht genau vorhersagen. Bei Eingang des Verlängerungsantrages entscheidet der Mediziner im Hause des zuständigen RV-Trägers, ob eine Begutachtung erforderlich ist, oder ob die gfls. vorliegenden aktuellen ärztlichen Unterlagen aussagekräftig genug sind. Sie sollten daher dem Verlängerungsantrag, die Ihnen vorliegenden aktuellen ärztlichen Unterlagen beifügen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 11.07.2018 | 19:06
Hallo Linda, 1 - 6 Monate im Mittel. Diese Aussage nutzt Ihnen leider rein gar nichts, da die Bearbeitungsdauer individuell zunächst von Ihrer DRV abhängig ist (Überlastung des med. Dienstes?), den aussagefähigen mitgeschickten med. Berichten und der ggf. ergänzenden zusätzlichen Begutachtung - ob das wieder so ist, kann hier keiner beurteilen. Es hilft Ihnen auch nichts, wenn der nächste Antwortende schreibt 'mein Verlängerungsantrag wg. Psyche war in 2 Monaten durch' ... Den nächsten Weiterzahlungsantrag stellen Sie dann besser 6 Monate vor Ablauf ...und das reicht meist aus, aber auch das ist von vielen _Ihren persönlichen Fall_ betreffenden Faktoren abhängig und daher keine Pauschalaussage. Gruß w.
KSCam 11.07.2018 | 19:08
Diese Fragen lassen sich im Forum nicht von Außenstehenden beantworten. Es kann 4 Wochen dauern, aber genauso auch 3 Monate oder mehr - hängt vom Einzelfall ab. Ob ein Gutachten notwendig wird oder nicht, auch das kann kein Forenteilnehmer wissen. Es wird ihnen nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten.
HotRodam 12.07.2018 | 15:08
Wartezeiten von über 3 Wochen sind unzumutbar ! https://www.anwalt.de/rechtstipps/durchschnittliche-bearbeitungs…
Anti Hot Rodam 12.07.2018 | 17:26
Was Hot Rod von sich gibt, können Sie getrost vergessen. Er war vorher in einem Forum, wo Leute wie er, ohne jegliche Rechtskenntnisse, sich tummelten und gegenseitig etwas vormachten. Seit dem dieses Forum geschlossen wurde, versucht er sich hier mit unnützen und überflüssigen Antworten, ist aber tatsächlich nicht mehr als eine Witzfigur. Nur merkt er das leider nicht, kann aber von so einem eingeschränkten IQ auch nicht erwarten. Armer Hot Rod!
Marcoam 12.07.2018 | 15:37
Passt zwar nicht hierher aber daher gibt es den § 41a SGBII und die Möglichkeit einen vorläufigen Bescheid und die Zahlung zu erwirken, obwohl es keine abschließende Bearbeitung gibt.
Lindaam 12.07.2018 | 20:23
Ich möchte mich für alle hilfreichen Antworten bedanken. Es sind noch ein paar Wochen Zeit bis zum Wegfall der Erwerbsminderungsrente.Dann werde ich mich in der kommenden Woche bei meinem zuständigen Sachbearbeiter nach dem aktuellen Stand erkundigen. Sollte man dies schriftlich oder telefonisch tun? MfG Linda
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