Ich stimme "Kasperle" zu.
Es steht Ihnen natürlich frei Ihre Fragestellung durch die Sachbearbeitung Ihres Rententrägers schriftlich "absichern" zu lassen.
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Ich stimme "Kasperle" zu.
Es steht Ihnen natürlich frei Ihre Fragestellung durch die Sachbearbeitung Ihres Rententrägers schriftlich "absichern" zu lassen.
Eine Nachversicherung käme dann in Frage, wenn Sie als Beamter ausscheiden.
Für diesen Fall müsste Ihr Arbeitgeber diese Nachversicherung über die DRV Bund durchführen, bzw. klären ob eine Nachversicherung übers Versorgungswerk überhaupt möglich ist.
Diese Frage möchte ich im Onlineforum nicht abschließend klären....:-))
....aber diese Frage zu prüfen überfordert dieses Forum, das ist eine Entscheidung im konkreten Einzelfall.
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