Hallo Anonym,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat die Clearingstelle festgestellt, dass alle Gesellschafter als Geschäftsführer Arbeitnehmer und damit versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind.
Falls dies zutrifft, dann gibt es keine Befreiungsmöglichkeit, das heißt die von Ihnen aufgeworfene Frage ist irrelevant.
Die Frage, ob ein oder mehrere Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro beschäftigt werden, spielt nur bei bestimmten Fallgestaltungen von selbständigen Tätigkeiten bezüglich der Frage des Bestehens von Versicherungspflicht oder nicht eine Rolle.