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Experten-Antwort

Befreiung von Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

von Anonym04.07.2018 | 12:01
339 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage, die mir leider niemand beantworten konnte. Wir sind drei Gesellschafter mit jeweils 33,3% anteilig. Eine Sperrminionität besteht nicht. Wir alle drei sind auch zugleichen Anteilen angestellte Geschäftsführer. Laut Clearingstelle sind wir versicherungspflichtig. Soweit alles klar. Jetzt geht's um die Frage wie wir uns befreien können. Es heißt ja, dass man eine versicherungspflichtigen Arbeitnehmen oder mehrere gerinfügige Arbeitnehmer braucht, die in der Summe mehr als 450 Euro verdienen. Nun wie sieht es jetzt bei drei Gesellschaftern aus? Braucht jeder mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bzw. jeder von uns mindest zwei geringfügige Beschäftigte die in der Summe mehr als 450 Euro verdienen? Ihre Merkblätter und die Arbeitsanweisung im Internet gibt dazu keine Aufklärung. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonym,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat die Clearingstelle festgestellt, dass alle Gesellschafter als Geschäftsführer Arbeitnehmer und damit versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind.

Falls dies zutrifft, dann gibt es keine Befreiungsmöglichkeit, das heißt die von Ihnen aufgeworfene Frage ist irrelevant.

Die Frage, ob ein oder mehrere Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 450 Euro beschäftigt werden, spielt nur bei bestimmten Fallgestaltungen von selbständigen Tätigkeiten bezüglich der Frage des Bestehens von Versicherungspflicht oder nicht eine Rolle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nichtanonymam 04.07.2018 | 13:59
Ich denke dieses Thema ist für ein Forum viel zu umfangreich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Clearingstelle der DRV Bund in Berlin. Die genauen Adressdaten wird Ihnen der Experte sicherlich noch nennen!
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