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Experten-Antwort

befristete EM-Rente + Minijob - wie dann weiter

von b.wink20.03.2015 | 11:21
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Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin Jahrgang 19951. Ab 09/ 2012 habe ich für 3 Jahre, also bis 09/2015 die volle EM-Rente bewilligt bekommen. Nun habe ich vor 2 Monaten endlich einen Minijob auf 450 € Basis gefunden und es besteht sogar die Möglichkeit, dort vielleicht noch einmal als Angestellter in Teil- oder Vollzeit zu arbeiten. Ich bin jetzt 64 Jahre und würde in dem Fall keinen neuen Rentenantrag stellen. Wenn ich dann in unbestimmter Zeit einen Antrag auf die Altersrente stellen würde, müsste ich dann mit den selben Abzügen rechnen, wie ich sie beim Erhalt der EM-Rente hinnehmen müsste. Da sind in meinem Fall ca. 80,00 € monatlich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo b.wink,

für die bereits im Rahmen der Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommenen Entgeltpunkte wird der bisher vorgenommene Abschlag für eine spätere Rente berücksichtigt. Neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein maximaler Hinzuverdienst von 450 EUR mtl. möglich, ohne dass dies zur Teilrentengewährung führt.

Falls der Hinzuverdienst diese Grenze überschreitet, ist zu prüfen, ob möglicherweise eine Teilrentengewährung vorzunehmen ist, bzw. gar keine Zahlung mehr erfolgen kann.

Die neu erworbenen Entgeltpunkte durch den Minijob bzw. der versicherungspflichtigen Beschäftigung werden beim Leistungsfall der Altersrente erstmalig Bestandteil der Rentenberechnung und werden dann mit dem Zugangsfaktor berechnet, der zu Beginn der Altersrente relevant ist.

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4 Antworten

VSNRam 20.03.2015 | 11:31
Hallo, Sie beziehen eine befriste EM-Rente, diese beruht auf einem vergangenen Leistungsfall. Es wird bis zu diesem Leistungsfall die EM-Rente berechnet. Stellen Sie keine Weitergewährungsantrag, dann wird die EM-Rente nicht weitergezahlt. Bei einer späteren Altersrente gibt es einen neuen Leistungsfall, bis zu dem die Altersrente berechnet wird. Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, zudem noch weiter Beiträge kann Ihre Rente sogar noch mehr werden.
islam gehört nicht zur brdam 20.03.2015 | 15:02
da frage ich mich doch wie sie es geschafft haben die volle eu-rente zu erhalten. scheint ja alles nicht so schlimm zu sein.
bwinkam 22.03.2015 | 11:35
@ VSNR vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich nun keine Festanstellung erhalte und meine befristete EMR ausläuft, wird dann ggf. die vorgezogene Altersrente auch so bewertet, also ohne die Abzüge? @ islam gehört nicht zur brd was für ein entbehrlicher oberflächlicher Kommentar. ErwerbsMINDERUNGSrentner können, so sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen und einen passenden Job finden, bis zu 450 € hinzuverdienen, denn sie können / dürfen bis zu 3 Std. täglich arbeiten. Liest man Ihre Zeilen, dann könnte man annehmen, alle Erwerbsminderungsrentner haben dieses Recht nicht und sind reif für den Totengräber. Dabei gibt es viele, die nur eine kleine Rente beziehen und für die ein Nebenjob ein Segen ist.
=//=am 23.03.2015 | 17:43
Weshalb um Himmels Willen wollen Sie keinen Weitergewährungsantrag stellen? Vielleicht - in ferner Zukunft - werden Sie als Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigter übernommen. Dann sind Sie fast 65 Jahre alt! Wenn Sie keinen Antrag auf Weitergewährung stellen, fällt die EM-Rente weg. Und was machen Sie dann, wenn bis dahin weiterhin nur ein Minijob mit 450,- EUR drin ist? Sie können eine vorzeitige Altersrente beantragen, bei der Sie auch nur 450,- EUR verdienen dürfen. Liegt der Verdienst tatsächlich irgendwann über 450,- EUR, wird eine Einkommensanrechnung durchgeführt. Die EM-Rente wird mit Sicherheit längstens bis zur Regelaltersgrenze weitergewährt, denn einem 64-Jährigen wird normalerweise keine EM-Rente mehr versagt. Sie können sich dann ganz in Ruhe überlegen, ob und ab wann Sie eine Altersrente beantragen wollen. Aber das müssen Sie natürlich alles selbst entscheiden.
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