Hallo User Enno B.,
wie User Andrea Ihnen bereits mitgeteilt hat, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung bis zu 9 Jahre als Zeitrente bewilligt werden. Sollte jedoch ein verschlossener Arbeitsmarkt der Grund der Erwerbsminderungsrente sein, dann kann diese Rente immer als Zeitrente bewilligt werden. Längstens bis zur Regelaltersgrenze.