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Experten-Antwort

befristete EU Rente läuft aus - Verlängerungsantrag gestellt noch keine Rückmeldung

von I. Lange02.11.2016 | 10:21
1854 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit September'2015 EU Rente. Diese Rente ist bis zum 31.12.2016 befristet. Da sich meine Erkrankung nicht gebessert hat, habe ich am 28.07.2016 einen Verlängerungsantrag gestellt. Leider habe ich bis jetzt noch nichts von der Dt. Rentenversicherung Bund gehört. Ich werde am 1.1.2017 auf keinen Fall arbeiten gehen können, da am 8.11.2016 eine erneute Bandscheiben OP ansteht (Versteifung Wirbelsäule). Daher erhoffe ich mir hier einen Tipp. Muss ich mich erneut bei der Arbeitsagentur melden wegen Übergangsgeld? Ich bin schon seit 10.2015 ausgesteuert. Oder muss man warten bis der Antrag fertig bearbeitet ist? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag I. Lange,

ob und inwieweit Sie in der derzeitigen Situation Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit haben, sollten Sie mit Ihren Ansprechpartnern dort direkt klären.

Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, könnte es sinnvoll sein, zunächst mit der Sachbearbeitung der DRV Bund als zuständigem RV-Träger Kontakt aufzunehmen. Denn nur dort könnten Sie verlässlich erfahren, wie der Stand Ihres Antrages auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung ist bzw. wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ggf. könnten Sie dort klären, ob bei einer Bearbeitungsdauer über den 31.12.2016 hinaus die bisher gezahlte Rente bis zur Entscheidung über den Antrag auf Weiterzahlung kurzfristig weitergezahlt wird.

Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag I. Lange,

es freut mich, dass Ihre Unsicherheit nun quasi "per Bescheid" ein beruhigendes Ende gefunden hat.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

6 Antworten

Medien Srarkam 02.11.2016 | 11:22
Hallo, wenn Sie vor Ihrem Bezug von Erwerbsminderungsrente ALG1 bezogen haben, sollten Sie sich vorsorglich arbeitslos melden. Ich finde Sie hätten den Verlängerungsantrag schon Ende Mai stellen können. Sie haben doch sicherlich von der DRV ein Eingangsbestätigungsschreiben erhalten. Rufen Sie dort an und fragen nach. Oder auf den schriftlichen Wege. Ich hätte bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt. Sie wollen doch das Sie weiter Ihre EWR bekommen und ab 01. Januar 2017 Ihr Geld. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und das die OP gut verläuft. Mfg
William 02.11.2016 | 13:09
Hallo I.Lange, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit,denn falls Sie Ihr Alg 1 noch nicht ausgeschöpft haben,bekommen Sie im Fall aller Fälle ,falls die EMR nicht verlängert wird wieder Alg 1 Geld,da ihr Anspruch auf Alg 1 4 Jahre ruht . Weiterhin viel Glück. Meine EMR war auch befristet bis 31.10.16 Verlängerungsantrag stellte ich Mitte Mai am 19.9.16 bekam ich Bescheid das die Rente 3 Jahre verlängert wird,zur Vorsicht hatte ich mich aber auch bei der AfA gemeldet. M.f.G
William 03.11.2016 | 00:00
Hallo I.Lange, kann mir vorstellen,das Sie nicht mehr schlafen können,deshalb würde ich an Ihrer Stelle erst zur AfA gehen und zur Vorsicht melden das die EMR nur bis zum 31.12.16 ist teilen Sie mit ,das der Verlängerungsantrag am ......gestellt wurde,gleichzeitig schicken Sie zur DRV eine Sachstandsanfrage ( Einschreiben)mit Attest von Ihrem Arzt,das Sie Anfang 2017 zur OP (Versteifung)einen Termin haben,mit der Bitte um baldige Rückmeldung. Als ich meinen Verlängerungsantrag von der DRV bekam stand drin ,sollte ich diesen nicht stellen greift die teilweise EMR wieder,bis zur Altersrente.
Andre*sam 03.11.2016 | 01:36
Wenn der Rentenbeginn in 09/2015 war und die Aussteuerung durch die Krankenkasse in 10/2015, dann sollte ein Anspruch auf Krankengeld bestehen, da die Krankenkasse das Krankengeld ab 09/2015 erstattet bekommen hat und dadurch der Krankengeldanspruch nicht ausgeschöpft wurde. (dazu gibt es ein Urteil des BSG: 29.09.1998 Az: B 1 KR 5/97) Für wie lange Krankengeldanspruch besteht ist abhängig von der Blockfrist. Ich würde deshalb parallel zur AfA auch schriftlich bei der Krankenkasse nachfragen.
W*lfgangam 02.11.2016 | 21:05
Hallo I. Lange, nach meinen aktuellen Erfahrungen, liegen die Ergebnisse DRV Bund bei 'um 6 Monaten'. Seien Sie 'froh' darüber, der med. Dienst/Entscheidung 'meines' Regionalträger/Entscheidung liegt 'um bis zu 12 Monaten'. Experte/in gab Ihnen den entscheidenden Hinweis, ggf. nach direktem Kontakt die monatliche Weiterzahlung 'zu beantragen'. Kann letztendlich auch eine Scheiß-Situation sein, da mit Rentenende die KV/PV endet, Sie wieder als arbeitsfähig gelten, Arbeitsamt oder Jobcenter zuständig sein kann (die sofort wieder in ihr 'Fahrwasser' einsteigen) ...wenn noch eigene Kinder in der bisherigen KVdR-Schutzglocke hängen, wird es noch 'interessanter'. Ich hoffe für Sie, dass in den letzten 2 Monaten dann doch noch eine Entscheidung vorliegt. Und, den etwaigen nächsten Verlängerungsantrag/DRV Bund stellen Sie mind. 6 Monate vor Ablauf bzw. erkunden sich zunächst vor Ort, wie lange die Laufzeiten dann sein könnten. Gruß w.
I. Langeam 03.11.2016 | 07:48
Hallo, vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Hatte gestern die ersehnte Rückmeldung von der DRV im Briefkasten und meine Erwerbsunfähigkeitsrente wurde bis 2044 als Dauerrente genehmigt. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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