Guten Tag I. Lange,
ob und inwieweit Sie in der derzeitigen Situation Anspruch auf Leistungen von der Agentur für Arbeit haben, sollten Sie mit Ihren Ansprechpartnern dort direkt klären.
Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, könnte es sinnvoll sein, zunächst mit der Sachbearbeitung der DRV Bund als zuständigem RV-Träger Kontakt aufzunehmen. Denn nur dort könnten Sie verlässlich erfahren, wie der Stand Ihres Antrages auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung ist bzw. wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ggf. könnten Sie dort klären, ob bei einer Bearbeitungsdauer über den 31.12.2016 hinaus die bisher gezahlte Rente bis zur Entscheidung über den Antrag auf Weiterzahlung kurzfristig weitergezahlt wird.
Alternativ können Sie dafür auch im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle die Unterstützung durch eine Beraterin / einen Berater in Anspruch nehmen.
Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html