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Experten-Antwort

Befristete Teilweise Erwerbsminderung und keine Berufstätigkeit

von Sonne2708.03.2016 | 09:30
1060 Ansichten
1 Antworten

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Ich habe eben schon einen anderen Beitrag eröffnet. Ich beziehe die teilweise EM . Sollte ich die volle EM aufgrund Verschlossenheit des Arbeitsmarktes nicht bekommen und mich entschließen auch nicht zu arbeiten und nur die halbe EM Rente zu haben, verliere ich dann nach 3 Jahren Anspruch auf die teilweise EM weil ich dann ja nichts mehr eingezahlt habe. Oder werden die Voraussetzungen ( nicht die medizinische Seite ) nicht jedes Mal bei Verlängerung erneut geprüft . Reicht es dass ich bei Antragstellung und Bewilligung der teilweise EM die Voraussetzungen erfüllt habe. Oder muss ich mir dann irgendwas suchen wenn ich nicht die volle EM bekomme damit ich nicht den Anspruch auf die halbe verliere. ( nicht aus medizinischer Sicht)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer Verlängerung der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Rente nicht neu berechnet.

Beantragen Sie die Weiterzahlung Ihrer befristeten Rente, wird nur geprüft, ob Sie medizinisch weiterhin erwerbsgemindert sind. Es werden nicht erneut die so genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (was Sie mit „Einzahlen“ meinen) geprüft.

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