Bei einer Verlängerung der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Rente nicht neu berechnet.
Beantragen Sie die Weiterzahlung Ihrer befristeten Rente, wird nur geprüft, ob Sie medizinisch weiterhin erwerbsgemindert sind. Es werden nicht erneut die so genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (was Sie mit „Einzahlen“ meinen) geprüft.