ergänzend zu den Ausführungen W*lfgangs:
Die Entgeltbescheinigung können Sie als „Überprüfungsmittel“ nutzen, um festzustellen, ob die Agentur für Arbeit das bezogene Arbeitslosengeld richtig an den zuständigen RV-Träger gemeldet hat. Im nächsten Versicherungsverlauf, den Sie von der DRV erhalten, sollte diese Zeit enthalten sein, sofern es nicht zu Erstattungen gekommen ist. Wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit nach Eintritt des Leistungsfalles liegen, werden diese keinen Einfluss auf die momentan bezogene Rente haben, da sich diese aus den berücksichtigungsfähigen Zeiten aus der Zeit vor dem Leistungsfall und aus „Zurechnungszeiten“ bis zum 62. Lj. berechnet. Ob es später mal zu einer Erhöhung der Altersrente kommt kann heute nicht festgestellt werden. Die Altersrente würde zumindest in der Höhe der Erwerbsminderung gezahlt werden („besitzgeschützt“).