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Experten-Antwort

Befristete volle EMR und Entgeltbescheinigung BfA

von Alcudia02.01.2016 | 18:58
1419 Ansichten
2 Antworten
Hallo Zusammen, Ich erhalte eine befristete volle EMR. Ich habe nun von der Bundesagentur für Arbeit eine Entgeltbescheinigung Meldung zur Rentenversicherung für den Zeitraum von 10 Monaten ein Entgelt über 33000 Euro erhalten. Kann mir jemand vielleicht mitteilen was ich damit machen soll? Bekommt die DRV automatisch diese Mitteilung? Ist das noch wichtig für die spätere Altersrente? Diese Zeiten sind nicht im Versicherungsverlauf berücksichtigt da meine Erwerbsminderung zum Zeitpunkt beziehungsweise Beginn der Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Wird die Erwerbsminderungsrente beziehungsweise Altersrente dadurch mehr? Und wie viel wird das eventuell mehr sein? Da ich weit über 50 Jahre bin und leider nicht mehr arbeiten kann werde ich auch keine weiteren EGP erreichen. Wenn ich das Richtig verstehe wird meine jetzige EMR Höhe für später so bleiben oder aendert sich etwas? Danke für Eure Unterstützung. Ich wünsche allen ein glückliches und gesundes Jahr 2016. P.S. Dieser Text wurde per Spracheingabe diktiert aufgrund meiner Augenkrankheit.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2016 | 07:59

ergänzend zu den Ausführungen W*lfgangs:

Die Entgeltbescheinigung können Sie als „Überprüfungsmittel“ nutzen, um festzustellen, ob die Agentur für Arbeit das bezogene Arbeitslosengeld richtig an den zuständigen RV-Träger gemeldet hat. Im nächsten Versicherungsverlauf, den Sie von der DRV erhalten, sollte diese Zeit enthalten sein, sofern es nicht zu Erstattungen gekommen ist. Wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit nach Eintritt des Leistungsfalles liegen, werden diese keinen Einfluss auf die momentan bezogene Rente haben, da sich diese aus den berücksichtigungsfähigen Zeiten aus der Zeit vor dem Leistungsfall und aus „Zurechnungszeiten“ bis zum 62. Lj. berechnet. Ob es später mal zu einer Erhöhung der Altersrente kommt kann heute nicht festgestellt werden. Die Altersrente würde zumindest in der Höhe der Erwerbsminderung gezahlt werden („besitzgeschützt“).

1 Antworten

W*lfgangam 04.01.2016 | 19:32
Hallo Alcuida, die Mitteilung von der Bundesagentur für Arbeit ist wohl für den abgelaufenen Zeitraum des Arbeitslosengeldbezug / parallel zum laufenden Rentenverfahren erfolgt. Diese Zeit wurde - wie eine normale Entgeltbescheinigung bei Beschäftigung - Ihrem Rentenkonto gemeldet und befindet sich jetzt in Ihrem Versicherungsverlauf. Ob sich das mal auf einen spätere Altersrente auswirkt - eher nicht. Ihre EMR ist ab Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet worden. Die hochgerechneten Werten sind meist höher, als ab der Erwerbsminderung noch laufende Versicherungszeiten. Wenn Sie später mal ins Altersrentenalter kommen (spätestens wohl ab Alter 62 / Altersrente für schwerbehinderte Menschen), lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle eine Hochrechnung für ein Altersrente machen, dann wissen Sie, ob die Meldung der Bundesagentur für Arbeit noch einen Mehrwert bringen könnte. Gruß w.
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