Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:
Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.
Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.
Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.
Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )