Hallo Julia Hartkämper,
wir sehen dies genau wie die Forumsteilnehmer, dass Sie Ihren Antrag gestellt haben. Ob die Krankenkasse trotzdem Ihnen das Krankengeld einstellen darf, dazu möchten wir uns nicht abschließend äußern. Allerdings gilt auch für die Krankenkasse, dass Sie hierbei nicht willkürlich handeln kann. Sie wird daher sachgerecht ihr Ermessen ausüben müssen. Daher wird Sie vermutlich erst einstellen, wenn der Rentenversicherungsträger die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagen wird. Allerdings kann auch der Rentenversicherungsträger hierbei nicht willkürliche verfahren. Er muss hierbei sein Ermessen richtig ausüben. Wir empfehlen Ihnen daher, wie im Forum bereits angedeutet, siehe z.B. den Beitrag von Katha, Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachverhalt schriftlich vorzutragen und um Fristverlängerung zu bitten. Allerdings gilt auch hier, dass wir Ihnen keine abschließende Zusicherung geben können.
Das - und welchen Stress Sie mit der Kasse möglicherweise bekommen - ist nicht Angelegenheit der DRV. Das müssen Sie mit der Kasse klären.
bisher ist der nachweislich gestellt Antrag nur unvollständig.
Wenn wegen eines nicht vollständig vorhandenen Antrages eine Ablehnung (= "Versagung") erfolgt, erhalten sie einen Bescheid mit der Möglichkeit eines Widerspruchs binnen der Einmonatsfrist. In diesem Zeitraum können Sie den Antrag ebenfalls komplettieren.
Hallo Julia,
dann versuche ich etwas "rechtssicherer":
Die Ablehnung Ihres Reha-Antrages kann m.E. nur wegen fehlender Mitwirkung erfolgen. Dieses ist aber nur möglich, wenn Sie die fehlende Mitwirkung auch verursacht haben. Augenscheinlich hat aber Ihr Arzt versäumt, den Befundbericht vor seinem Urlaub an die Rentenversicherung zu senden oder Ihnen zum Versand wieder auszuhändigen. Dass sich Ihr Arzt derzeit im Urlaub befindet ist nicht Ihr Verschulden und Sie können es auch nicht beeinflussen.
"Nachgeholt" ist die Mitwirkung, wenn der Betroffene hierfür alles in seiner Sphäre Notwendige und Mögliche getan hat.
Deshalb der Rat, um eine Fristverlängerung zu bitten.
Gleich vorneweg: Sie werden bestenfalls eine Mitteilung bekommen, dass Sie den Befundbericht dann eben bis zum neuen Tag X vorlegen sollen, aber keinen schriftlichen Bescheid.
Und nein, Sie können keinen Vertretungsarzt "zwingen", Ihnen innerhalb einer Woche einen Befundbericht auszufüllen. Wie denn auch??
Ob Ihnen die Krankenkasse aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nun das Krankengeld streichen kann oder nicht wird Ihnen "rechtsicher " niemand in einem Forum der RV zusichern können.
Es kommt - leider - sehr häufig vor, dass die Ärzte den Befundbericht an den FALSCHEN RV-Träger schicken.
Wenn Sie bei der DRV Bund in Berlin versichert sind, wurde der Befundbericht evtl. an den Regionalträger, also an eine DRV XY (frühere LVA), die für Ihren Wohnort zuständig ist, versandt. Oder auch umgekehrt.
Probieren Sie heute noch telefonisch, dies zu klären.
Im § 51 SGB V steht eigentlich nur, dass der Reha-Antrag binnen der 10-Wochenfrist gestellt sein muss. Das haben Sie ja getan. M.E. hat die KK nicht das Recht, Ihnen mit Sanktionen zu drohen, weil der Befundbericht noch nicht eingegangen ist, der Reha-Antrag also nicht vollständig ist. Im § 51 SGB V steht nichts von "vollständigem Reha-Antrag".
Teilen Sie der KK ggfls. mit, dass es nicht Ihr Verschulden ist, wenn der Befundbericht noch nicht beim RV-Träger eingegangen ist, Sie aber nicht nachprüfen/nachweisen können, ob Ihr Arzt diesen weggeschickt hat, weil er noch bis ..... in Urlaub ist.
Das klingt für mich so, das die Krankenkasse hier nach gut dümpeln ohne Gesetzesgrundlage nach freiem ermessen entscheiden kann.
Alle KK dümpeln. Und der kleine Bürger kann nichts machen (smile)Probieren Sie heute noch telefonisch, dies zu klären. .. .. .. Teilen Sie der KK ggfls. mit, dass es nicht Ihr Verschulden ist, wenn der Befundbericht noch nicht beim RV-Träger eingegangen ist, Sie aber nicht nachprüfen/nachweisen können, ob Ihr Arzt diesen weggeschickt hat, weil er noch bis ..... in Urlaub ist.Das klingt für mich so, das die Krankenkasse hier nach gut dümpeln ohne Gesetzesgrundlage nach freiem ermessen entscheiden kann.
Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:
Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.
Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.
Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.
Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )
Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:
Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.
Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.
Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.
Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )
Es sollte natürlich "mehr Sachlichkeit" heißen.
Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:
Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.
Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.
Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.
Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege. Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchtenDas war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:
Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.
Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.
Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.
Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )
Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen: Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten. Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege. Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchtenDas war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
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