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Experten-Antwort

Befundbericht verschwunden, Ärger

von Julia Hartkämper27.06.2016 | 10:15
3155 Ansichten
23 Antworten
Ich habe einen Antrag auf medizinische Reha gestellt. Der Antrag wurde fristgemäß innerhalb der 10 Wochenfrist gem. § 51 SGB V eingereicht. Heute lag eine Aufforderung in meinem Briefkasten, das der ärztliche Befundbericht zu meinem Antrag fehlt und ich genau 1 Woche Zeit habe, den einzureichen. Meinem Arzt habe ich das entsprechende Formular schon vor ca. 1 Monat gegeben ich und ging davon aus, das er das bereits für mich wegschickt hat. Aus irgendeinem Grund liegt dieses Formular bei der Rentenversicherung jedoch nicht vor. Vor lauter Angst habe ich meinen zuständigen Sachbearbeiter angerufen und gefragt, was denn mit dem Befundbericht los sei. Er meinte, das dieser Bericht nicht da ist und wenn das Formular nicht innerhalb der kommenden Woche abgegeben wird, er den Reha Antrag ablehnt und ich Ärger mit meiner Krankenkasse bekomme. Mein Problem ist jedoch, das mein Arzt 3 Wochen bis zum 18.07 im Urlaub ist und er erst dann das Formular "erneut" ausfüllen kann. Ich bemühe mich zurzeit um einen Vertretungsarzt. Problem ist, das ich bei den Vertretungsärzten nicht so schnell einen Termin bekomme. Meine Fragen für den Fall, das ich den Befundbericht in den nächsten 7 Tagen (unverschuldet) nicht bekomme: 1) Gilt dann der Antrag formal als nicht gestellt, oder einfach nur als abgelehnt wegen "fehlender Mitwirkung"? 2) Welche Konsequenzen hat das für mich bezüglich meiner Krankenkasse, wenn mein Reha Antrag aus diesem Grund abgelehnt wird? Kann dann das Krankengeld mit Ablauf dieser 1 Wochenfrist verwehrt werden, obwohl der eigentliche Antrag gem. § 51 SGB V fristgemäß gestellt wurde? 3) Gibt es irgendeine Möglichkeit, einen Vertretungsarzt zu zwingen, dieses Formular in den nächsten 7 Tagen auszufüllen, weil die verspätete Abgabe für mich erhebliche Konsequenzen haben kann? Schließlich bin ich darauf angewiesen, das ein Arzt dieses Formular ausfüllt und ich kann es ja schlecht selber ausfüllen und unterschreiben.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.06.2016 | 13:54

Hallo Julia Hartkämper,

wir sehen dies genau wie die Forumsteilnehmer, dass Sie Ihren Antrag gestellt haben. Ob die Krankenkasse trotzdem Ihnen das Krankengeld einstellen darf, dazu möchten wir uns nicht abschließend äußern. Allerdings gilt auch für die Krankenkasse, dass Sie hierbei nicht willkürlich handeln kann. Sie wird daher sachgerecht ihr Ermessen ausüben müssen. Daher wird Sie vermutlich erst einstellen, wenn der Rentenversicherungsträger die Leistungen wegen fehlender Mitwirkung versagen wird. Allerdings kann auch der Rentenversicherungsträger hierbei nicht willkürliche verfahren. Er muss hierbei sein Ermessen richtig ausüben. Wir empfehlen Ihnen daher, wie im Forum bereits angedeutet, siehe z.B. den Beitrag von Katha, Ihrem Rentenversicherungsträger den Sachverhalt schriftlich vorzutragen und um Fristverlängerung zu bitten. Allerdings gilt auch hier, dass wir Ihnen keine abschließende Zusicherung geben können.

22 Antworten

Schadeam 27.06.2016 | 10:56
Das - und welchen Stress Sie mit der Kasse möglicherweise bekommen - ist nicht Angelegenheit der DRV. Das müssen Sie mit der Kasse klären.
Kathaam 27.06.2016 | 10:57
Hallo Julia, bitte teilen Sie Ihrem RV-Träger schriftlich mit, dass der Befundbericht bei Ihrem behandelnden Arzt liegt, die Praxis bis zum xx.xx.xxxx wegen Urlaub geschlossen ist und eine Klärung erst nach diesem Zeitpunkt erfolgen kann. Bitten Sie um Fristverlängerung zur Abgabe des Befundberichtes. Dann sollte es keine Probleme geben.
Julia Hartkämperam 27.06.2016 | 11:08
Schade schrieb

Das - und welchen Stress Sie mit der Kasse möglicherweise bekommen - ist nicht Angelegenheit der DRV. Das müssen Sie mit der Kasse klären.

Mir ist klaar, das dies nicht Sache der DRV ist. Aber ich gehe davon aus, das es hier auch Fachkundige gibt, die sich mit den Rechtsfolgen der KK auskennen, weil beides sozialgesetzliche verwandte Themen sind.
Rehaam 27.06.2016 | 10:31
bisher ist der nachweislich gestellt Antrag nur unvollständig. Wenn wegen eines nicht vollständig vorhandenen Antrages eine Ablehnung (= "Versagung") erfolgt, erhalten sie einen Bescheid mit der Möglichkeit eines Widerspruchs binnen der Einmonatsfrist. In diesem Zeitraum können Sie den Antrag ebenfalls komplettieren.
Julia Hartkämperam 27.06.2016 | 10:46
Reha schrieb

bisher ist der nachweislich gestellt Antrag nur unvollständig.

Wenn wegen eines nicht vollständig vorhandenen Antrages eine Ablehnung (= "Versagung") erfolgt, erhalten sie einen Bescheid mit der Möglichkeit eines Widerspruchs binnen der Einmonatsfrist. In diesem Zeitraum können Sie den Antrag ebenfalls komplettieren.

1) Dann meine Gegenfrage: Welche Folgen hat dies bezügliche meines Krankengeldes, wenn fristgemäß ein "unvollständiger" Antrag gem. § 51 SGB V gestellt wurde? 2) Gibt es parallel dazu eine Gesetzgebung, die ein Versagen von Krankengeld vorsieht, wenn der eigentliche Antrag gestellt wurde, dieser jedoch unvollständig ist, weil noch Formulare fehlen? Für mich sind die Folgen bezüglich meines Krankengeldbezuges relevant, wenn ich es in den 7 Tagen nicht schaffe den Befundbericht beizutreiben.
Julia Hartkämperam 27.06.2016 | 11:33
Katha schrieb

Hallo Julia,

dann versuche ich etwas "rechtssicherer":

Die Ablehnung Ihres Reha-Antrages kann m.E. nur wegen fehlender Mitwirkung erfolgen. Dieses ist aber nur möglich, wenn Sie die fehlende Mitwirkung auch verursacht haben. Augenscheinlich hat aber Ihr Arzt versäumt, den Befundbericht vor seinem Urlaub an die Rentenversicherung zu senden oder Ihnen zum Versand wieder auszuhändigen. Dass sich Ihr Arzt derzeit im Urlaub befindet ist nicht Ihr Verschulden und Sie können es auch nicht beeinflussen.

"Nachgeholt" ist die Mitwirkung, wenn der Betroffene hierfür alles in seiner Sphäre Notwendige und Mögliche getan hat.

Deshalb der Rat, um eine Fristverlängerung zu bitten.

Gleich vorneweg: Sie werden bestenfalls eine Mitteilung bekommen, dass Sie den Befundbericht dann eben bis zum neuen Tag X vorlegen sollen, aber keinen schriftlichen Bescheid.

Und nein, Sie können keinen Vertretungsarzt "zwingen", Ihnen innerhalb einer Woche einen Befundbericht auszufüllen. Wie denn auch??

Ob Ihnen die Krankenkasse aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nun das Krankengeld streichen kann oder nicht wird Ihnen "rechtsicher " niemand in einem Forum der RV zusichern können.

Vielen dank für diesen Hinweis. Das werde ich versuchen. Wenn ich vor Ablauf der 7 Tagesfrist einen schriftlichen Bescheid bekomme, das meinem Antrag auf Fristverlängerung statt gegeben wird, OK. Nur die Aussage "dann sollte es keine Probleme geben" bereitet mit etwas Bauchschmerzen, weil dies eine "wischi waschi" Annahme ist, die auf keinerlei für mich nachprüfbare rechtssichere Gesetzesgrundlage basiert. Denn bis so eine Fristverlängerung entschieden wird, vergeht auch meist 1 Woche. Bis dahin tappe ich im dunkeln. Solle es dann mit der KK zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, dann zählen nur Fakten in Form von Gesetzen, nachweisbaren Dokumenten, e.t.c.. Ein "hätte,können,aber" interessiert in einem solchen Verfahren im Nachhinein niemanden. Deshalb brauche ich irgendetwas auf Grundlage von für mich nachvollziehbaren Gesetzen, um überhaupt rechtssicher handeln zu können. Sei es eine Möglichkeit um das Gutachten früher zu bekommen, oder sei es eine klare Aussage darüber zu bekommen, das es für die Krankenkasse keine gesetzliche Grundlage gibt, mir in diesem Falle das Krankengeld zu streichen. Deshalb brauch ich so etwas wie: Gem. § XXX wird das Krankengeld nicht gestrichen, wenn der Antrag bis zum Datum YYY lediglich unvollständig abgegeben wurde, aber der Antrag bis zum Datum ZZZ jedoch nachträglich vervollständigt wurde. Vielen Dank :-)
=//=am 27.06.2016 | 11:46
Es kommt - leider - sehr häufig vor, dass die Ärzte den Befundbericht an den FALSCHEN RV-Träger schicken. Wenn Sie bei der DRV Bund in Berlin versichert sind, wurde der Befundbericht evtl. an den Regionalträger, also an eine DRV XY (frühere LVA), die für Ihren Wohnort zuständig ist, versandt. Oder auch umgekehrt. Probieren Sie heute noch telefonisch, dies zu klären. Im § 51 SGB V steht eigentlich nur, dass der Reha-Antrag binnen der 10-Wochenfrist gestellt sein muss. Das haben Sie ja getan. M.E. hat die KK nicht das Recht, Ihnen mit Sanktionen zu drohen, weil der Befundbericht noch nicht eingegangen ist, der Reha-Antrag also nicht vollständig ist. Im § 51 SGB V steht nichts von "vollständigem Reha-Antrag". Teilen Sie der KK ggfls. mit, dass es nicht Ihr Verschulden ist, wenn der Befundbericht noch nicht beim RV-Träger eingegangen ist, Sie aber nicht nachprüfen/nachweisen können, ob Ihr Arzt diesen weggeschickt hat, weil er noch bis ..... in Urlaub ist.
Kathaam 27.06.2016 | 12:54
Hallo Julia, dann versuche ich etwas "rechtssicherer": Die Ablehnung Ihres Reha-Antrages kann m.E. nur wegen fehlender Mitwirkung erfolgen. Dieses ist aber nur möglich, wenn Sie die fehlende Mitwirkung auch verursacht haben. Augenscheinlich hat aber Ihr Arzt versäumt, den Befundbericht vor seinem Urlaub an die Rentenversicherung zu senden oder Ihnen zum Versand wieder auszuhändigen. Dass sich Ihr Arzt derzeit im Urlaub befindet ist nicht Ihr Verschulden und Sie können es auch nicht beeinflussen. "Nachgeholt" ist die Mitwirkung, wenn der Betroffene hierfür alles in seiner Sphäre Notwendige und Mögliche getan hat. Deshalb der Rat, um eine Fristverlängerung zu bitten. Gleich vorneweg: Sie werden bestenfalls eine Mitteilung bekommen, dass Sie den Befundbericht dann eben bis zum neuen Tag X vorlegen sollen, aber keinen schriftlichen Bescheid. Und nein, Sie können keinen Vertretungsarzt "zwingen", Ihnen innerhalb einer Woche einen Befundbericht auszufüllen. Wie denn auch?? Ob Ihnen die Krankenkasse aufgrund des geschilderten Sachverhaltes nun das Krankengeld streichen kann oder nicht wird Ihnen "rechtsicher " niemand in einem Forum der RV zusichern können.
Herz1952am 27.06.2016 | 12:57
Julia Hartkämper schrieb

Das klingt für mich so, das die Krankenkasse hier nach gut dümpeln ohne Gesetzesgrundlage nach freiem ermessen entscheiden kann.

Probieren Sie heute noch telefonisch, dies zu klären. .. .. .. Teilen Sie der KK ggfls. mit, dass es nicht Ihr Verschulden ist, wenn der Befundbericht noch nicht beim RV-Träger eingegangen ist, Sie aber nicht nachprüfen/nachweisen können, ob Ihr Arzt diesen weggeschickt hat, weil er noch bis ..... in Urlaub ist.
Das klingt für mich so, das die Krankenkasse hier nach gut dümpeln ohne Gesetzesgrundlage nach freiem ermessen entscheiden kann.
Alle KK dümpeln. Und der kleine Bürger kann nichts machen (smile)
Herz1952am 27.06.2016 | 14:00
Hallo Julia Hartkämper, Die Krankenkassenmitarbeiter stehen unter dem Druck, Sie möglichst schnell an die RV "loszuwerden". Dazu ist ihnen fast jedes Mittel recht. Was rechtlich zulässig ist, wissen die selbst nicht. Versuchen Sie es zunächst "auf die sanfte Tour". Äußerstenfalls (Streichung des Krankengeldes) können Sie Widerspruch dagegen einlegen oder einen Rechtsbeistand damit beauftragen. Ich nehme allerdings nicht an, dass es in Ihrem Fall so weit kommen wird. Gehen Sie zunächst vor, wie es "=//=" vorgeschlagen hat. Dann schreiben Sie noch der Krankenkasse, wie es "Katha" vorgeschlagen hat, aber in erster Linie an die Krankenkasse, mit Kopie an die RV.
Annaam 27.06.2016 | 14:23
Eine Ablehnung wegen fehlender Unterlagen wäre m.E. schon mal rechtswidrig. Zulässig dürfte allenfalls eine Versagung bis zu Nachholung der Mitwirkung sein und das auch nur, wenn Du vorher schriftlich auf diese Konsequenz hingewiesen wurdest.
Herz1952am 27.06.2016 | 14:53
Herz1952 schrieb

Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:

Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.

Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.

Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.

Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten

[/quote]

Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)

[/quote]

Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )

Damit meine ich ALLE Krankenkassenmitarbeiter. Ausnahmen gibt es nicht, weil ich noch keine gefunden habe, obwohl ich ALLE Krankenkassenmitarbeiter persönlich kenne. Wie gut, dass wenigstens ICH über so umfangreiches Fachwissen verfüge. (smile)
Herz1952am 27.06.2016 | 15:57
Ich könnte vor Wut mit den Zähnen knirschen, wenn ich nur an die ganzen KK Mitarbeiter denke. Als ich 16 Jahre alt war, habe ich mich bei einer KK beworben und mir wurde gesagt, ich sei überqualifiziert und unterfordert. Oder war es anders herum? Ich weiß es nicht mehr
W*lfgangam 27.06.2016 | 21:05
Herz1952 schrieb

Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:

Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.

Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.

Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.

Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten

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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)

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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )

...bezeichnend, dass sich die üblichen Trolle hier nicht mal mehr trauen, unter eigenem Nick-Name ein (sinnloses) Statement abzugeben. Sorry Herz1952, die scheinen Sie zu mögen ;-) Gruß w. Disclaimer: ;-) Als Trolle identifiziert: Rentenzombie, Sonderschulmeister, Flötenfurzer, Fliegenklatsche, Garstig, Gacki, Dr. Göbel, Kacke-otto, mit Einschränkungen: SozPol, Herr Z. Wenn Sie Ähnlichkeiten zu früheren Beiträgen/'Ausfällen' in Sprache und Sinn bemerken - reagieren Sie einfach nicht drauf; die trauen sich hier unter altem Namen nicht mehr rein, werden ggf. mit geeigneten Desinfec't-Maßnahmen entfernt ...allerdings 'okkupieren' Sie bekannte User-Namen mit Ihren meist blödsinnigen Ergüssen. Da heißt es als Neu-User gelassen bleiben und Aussagen bewerten/abwarten auf Experten/in-Antwort! Sondermüll wird nicht durch Wiederholung zum Humus – auch wenn diese 'Kreaturen' nicht nur Moos an den Füßen haben ...
Schorscham 28.06.2016 | 14:33
Schorsch schrieb

Es sollte natürlich "mehr Sachlichkeit" heißen.

Es sollte natürlich "mehr Sachlichkeit" heißen.
Schorscham 28.06.2016 | 14:31
Herz1952 schrieb

Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:

Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.

Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.

Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.

Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten

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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)

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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )

Und woher wissen SIE dass DIE das nicht wissen? Sie schmeißen ALLE GKV-MA in einen Topf, rühren kräftig um und schon sind ALLE gleichmäßig dumm? Etwas mehr Zurückhaltung und vor allem Smehr achlichkeit stünde Ihnen gut. MfG
das letzt Wortam 28.06.2016 | 15:00
Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen: Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten. Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege. Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
Herz1952am 28.06.2016 | 15:29
das letzt Wort schrieb

Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:

Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.

Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.

Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.

Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten

> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege. Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
Herz1952am 28.06.2016 | 15:32
Herz1952 schrieb

Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen:

Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten.

Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege.

Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen.

Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten

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Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)

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Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )

Darf ich den Sack zu machen ?Eigentlich müsste das ganze so laufen: Wenn der Befundbericht nicht da ist, dann wird dieser vom Träger automatisch beim Arzt angefordert. Die DRV hat dazu die Schweigepflichtsentbindung des Antragstellers und die Anschrift des behandelnden Arztes. Somit ist die DRV gar nicht darauf angewiesen, das der Antragsteller das Dokument selber überbringt. Die Ablehnung dürfte m.E. erst erfolgen, nachdem die DRV das Gutachten selber beim Arzt angefordert hat und sich aus dem Sachverhalt kein Reha Anspruch ergeben sollte. Zudem kann die DRV auch selber ein Gutachten erstellen, wenn das Gutachten des Arztes nicht ausreicht oder rechtzeitig vorgelegt wird. Hier ist der Antragsteller natürlich verpflichtet einer Einladung beim Gutachter Folge zu leisten. Hinzu kommt, das in dem Antragsformular G0100 nirgendwo steht, das man Befundberichte, insbesondere das "aed 00007" dem Antrag unaufgefordert beilegen muss. Da steht überall nur sehr viel von Einwilligungserklärungen e.t.c.. Dies lässt darauf schließen, das die DRV bei den Ärzten im Normalfall selber anfragt. Es ist eigentlich unüblich, das ein Patient hier den "Postbote" für irgendwelche Gutachten spielt, weil es auch durchaus sein kann, das ein Gutachten Dinge enthält, die nicht direkt für den Patienten bestimmt sind. Der Verwaltungsvorgang ist demnach: Arzt --[fragt]> anderen Arzt und nicht über irgendwelche Umwege. Und es fehlen eine ganze Menge an Rechtssicherheiten, wenn es wirklich diese "Gutachten Bringschuld" gibt. Was währe z.B. wenn dieses Schreiben zur Aufforderung das Gutachten nachzureichen gar nicht beim Empfänger angekommen ist? Und ich könnte meinen Hintern verwetten, das die DRV solche Erinnerungsschreiben NICHT per Einschreiben verschickt. Und schon ist die DRV in der Beweispflicht, das dieses Schreiben überhaupt zugestellt worden ist. Denn ohne den Zugang der Belehrung auf die Rechtsfolgen, darf die Rechtsfolge Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung nicht erfolgen. Deshalb gehe ich davon aus ,das es einen Grund hat, das auf dem Antragsformular G0100 nix von diesem Gutachten steht. Wahrscheinlich ist das alle nur Angstmacherei von seiten der KK und der DRV, weil die sich so Verwaltungsarbeit einsparen möchten
Das war zwar nicht schlecht aber nicht das letzte Wort. (smile)
Ich kann nichts dafür das ist halt so. ( smile )
das letzte Wortam 28.06.2016 | 16:10
wenn Fräulein EXPERTE nichts dagegen einzuwenden hat, dann gehe ich mal davon aus das ich Recht habe *g*
Herz1952 (das richtige)am 29.06.2016 | 14:02
Hallo Schorsch, die Mitarbeiter brauchen das auch nicht zu wissen, das ist nicht deren Aufgabe. Die sind anderweitig voll ausgelastet. "Die" ist allgemein und soll auch nichts aussagen, über diejenigen, die doch richtig - von wem auch immer - informiert wurden. Diese Mitarbeiter machen auch andere Aussagen. Und bei immer noch 111 Krankenkassen. Glauben Sie, die handeln immer gleich? Ich habe eigentlich die Mitarbeiter damit sogar in Schutz genommen und gesagt, dass diese es gar nicht wissen k ö n n e n. Vor allem nicht bei komplexen Gesetzen und Verordnungen und Urteilen.
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Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

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Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

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