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Experten-Antwort

Beginn der Rente

von Nocheiner13.06.2017 | 18:43
915 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wann würde eine Erwerbsminderungsrente beginnen, wenn ich ab heute erwerbsgeminderte wäre und diese zeitlich befristet auf 3 Jahre ist. Erst nach 7 Monaten oder wäre der Rentenbeginn der 01.04 ? Momentan bin ich lediglich Hausfrau..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Nocheiner,

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnen im Fall der Befristung frühestens mit dem Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung . Bei einer Antragstellung nach Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalls beginnen befristete Renten erst mit dem Antragsmonat.

Beispiel:

Eintritt der Erwerbsminderung am 13.06.2017

Die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt.

Die Rente ist zu befristen.

Lösung:

Beginn der Rente bei einer Antragstellung

– innerhalb der Dreimonatsfrist (bis 30.09.2017): 01.01.2018

– in den Monaten 10/2017 bis 01/2018: 01.01.2018

– ab 02/2018: 01.02.2018(oder späterer Monat)

–

ab 01/2016:

01.01.2016

(oder späterer

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9 Antworten

Einernocham 13.06.2017 | 19:13
Was heißt momentan? Was haben Sie vor? Hausfrau ist ein sehr anspruchsvoller und zum teil stressiger Beruf. Ich kenn mich da aus. Bin Hausmann und mache es gerne so gut es geht. Aber nur so lange bis meine Frau auch in Rente geht. Dann werden wir uns die Hausarbeit aufteilen. Sorry, was Ihre EMR anbetrifft müssen Sie noch auf die Expertenantwort warten.
W*lfgangam 13.06.2017 | 19:25
Hallo Nocheiner, EM = 13.06.2017 Rentenbeginn hier (kein ALG/KG-Bezug) immer am 01. eines Monats = 01.07. + 6 Monate = 01.01.2018 Den 01.04. haben Sie wohl aus der 3-Monats-Frist abgeleitet, trifft aber hier keinesfalls zu/gilt nur bei vorgezogenen Altersrenten bei Wahlrecht des Rentenbeginns bzw. bei der Regelaltersrente bei 'fristgerechter' Antragstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Gruß w.
Klugscheißeram 13.06.2017 | 19:44
Entgegen Wolfgangs Meinung würde ich behaupten, dass Rentenbeginn der 01.07.17 wäre. Befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung, auf die Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet, wenn 1. entweder a) die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Träger der Rentenversicherung zur Folge hat, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Diesen Anspruch besitzt sie meines Erachtens als Hausfrau jedoch bereits auch wenn sie keine Leistung bezieht, lasse mich jedoch gerne eines besseren Belehren.
Herr Benzinam 13.06.2017 | 20:29
Fraglich wäre zunächst einmal, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 in 60) überhaupt erfüllt sind. Wenn das nicht der Fall ist, brauchen wir uns überhaupt keine Gedanken zu machen wann der Rentenbeginn wäre. Haben Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt? Wenn nein, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen momentan nicht erfüllt und eine Antragstellung auf eine EM-Rente würde gar keinen Sinn machen.
Nocheineram 13.06.2017 | 20:39
Hallo Herr Benzin, ja ich habe in den letzten 5 Jahren mindestens 40 Kalendermonate mit Beitragszeiten.
W*lfgangam 13.06.2017 | 21:58
...vergessen Sie diese Antwort, hat mit Ihrer Situation nichts zu tun. Gruß w.
W*lfgangam 13.06.2017 | 22:10
Zitat von Klugscheißer anzeigenausblenden
Hallo Klugscheißer, rechtstheoretisch haben Sie natürlich Recht, da die Verhältnisse am 13.06./bin _jetzt_ Hausfrau natürlich völlig ungeklärt sind und keinen Rückschluss auf etwaige Ansprüche auf ALG/SGB 3 aus Vorzeiten zulassen und damit eine zuverlässige Aussage nicht möglich ist. So ist es halt ...'ich hab da mal 'ne Frage' - dann gibt es eben auf den 'vermuteten Normalfall' ein Allgemeinantibiotikum, wenn ein Nachfrager im Detail einfach maulfaul ist, bzw. nicht alle dafür erforderlichen Daten mitteilt ;-) Aus der Antwort erkennt er schon, dass da noch mehr Butter bei die Fische muss, um da zielführend auf den Punkt zu kommen. Gruß w.
Herr Benzinam 13.06.2017 | 22:59
Hallo Herr Benzin, ja ich habe in den letzten 5 Jahren mindestens 40 Kalendermonate mit Beitragszeiten.
...vergessen Sie diese Antwort, hat mit Ihrer Situation nichts zu tun. Gruß w.
Inwiefern soll dies mit der vorliegenden Situation nichts zu tun haben? Erster Schritt bei Antragstellung auf die EM-Rente ist schließlich zunächst immer die Wartezeit zu prüfen, oder nicht? Ohne die 36 in 60 wird überhaupt keine Untersuchung durchgeführt...
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