Guten Morgen Nocheiner,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beginnen im Fall der Befristung frühestens mit dem Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung . Bei einer Antragstellung nach Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt des Leistungsfalls beginnen befristete Renten erst mit dem Antragsmonat.
Beispiel:
Eintritt der Erwerbsminderung am 13.06.2017
Die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt.
Die Rente ist zu befristen.
Lösung:
Beginn der Rente bei einer Antragstellung
– innerhalb der Dreimonatsfrist (bis 30.09.2017): 01.01.2018
– in den Monaten 10/2017 bis 01/2018: 01.01.2018
– ab 02/2018: 01.02.2018(oder späterer Monat)
–
ab 01/2016:
01.01.2016
(oder späterer