Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich. Dies kann nur nach einer Probeberechnung festgestellt werden.
Zu beachten ist, dass ein Rentennachzahlungsbetrag für den Zeitraum, für den Sie Krankengeld bezogen haben, an die Krankenkasse zu zahlen ist. War das Krankengeld höher als die Rente, verbleibt Ihnen dieser Betrag.