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Experten-Antwort

behindert seit Geburt

von Gina09.10.2014 | 03:07
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6 Antworten

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Warum müssen bei der Beantragung der vollen EM- Rente "aktuelle" Arztdiagnosen zum Zuge kommen - nehmen wir das Beispiel Skoliose (seitliche Verkrümmung der Wirbelsäule) - jeder Orthopäde weiß,dass so etwas nur in der Kindheit, wenn überhaupt zu "korrigieren'ist (viele OP's laufen auch schief und die Sache geht schlimmer aus).Als Betroffener fühlt man sich genötigt, sich plagen zu lassen, bis hin zum "unters Messer" legen mit Risiko der Verschlechterung - nur um eine Rente zu erhalten.'Viele Leiden lassen sich gerade bei seit Geburt bestehen nicht

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gina,

Wir werden uns zum medizinischen Sachverhalt insbesondere zu Therapien oder Heilungschancen hier nicht äußern. Allerdings braucht der Rententräger schon deswegen aktuelle Arztdiagnosen, um entscheiden zu können, ob da aktuelle Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erloschen oder zumindest teilweise auf Dauer oder nur auf Zeit erloschen ist. Dementsprechend wird der Rententräger dann die Rente ablehnen, eine volle Rente wegen Erwerbsminderung oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewähren.

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5 Antworten

Ginaam 09.10.2014 | 03:17
Sorry falsch gatappt. Kurz und gut wenn was nicht "behandelt" werden kann und sich im Alter dennoch verschlechtert - wozu dann die Aktualitätspflicht, die ja doch nur wieder immense Kosten verursacht und ich muss das jetzt mal loswerden, sonst "ersticke" ich noch daran - all das macht manchmal schon den Eindruck, als sei das so gewollt, eine gewisse "Lobby" in Beschäftigung zu halten - aber den Schwerstkranken ist damit vor allem nicht gerade unkompliziert geholfen.
Batrixam 09.10.2014 | 07:13
Weil bei einem Erwerbsminderungsrentenantrag der AKTUELLE Gesundheitszustand maßgeblich und zu bewerten ist! Außerdem führt - um mal bei Ihrem Beispiel zu bleiben - nicht jede Skoliose zur Erwerbsminderung! Genau diese gilt es jedoch zu prüfen. Folglich können nur aktuelle medizinische Unterlagen für die Prüfung der Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsminderung zugrunde gelegt werden.
Batrixam 09.10.2014 | 07:16
Ergänzung: Das Beschaffen von aktuellen Unterlagen sollte keine immensen Kosten verursachen. Wenn aktuelle Untersuchungsbefunde, die einfach aus der Patientenakte kopiert werden könnten, nicht vorliegen und der Arzt extra etwas schreiben müsste (was er sich dann natürlich meist bezahlen lässt), dann bitten Sie die Rentenversicherung, entsprechende Befundberichte von den Ärzten anzufordern. Dann nämlich erhält der Arzt die Vergütung für den Bericht direkt von der RV.
Torstenam 09.10.2014 | 08:50
Man stelle sich mal vor, es reichen die Unterlagen von vor ein paar Jahren zur Antragstellung. Damit würde man auch Missbrauch Tür und Tor öffnen. Jeder der mal Krank war aber mittlerweile wieder Arbeitsfähig ist, könnte dann trotzdem eine Rente beziiehen! Da ist es doch nur richtig das der RV-Träger den Gesundheitszustand prüft. :-)
Ginaam 09.10.2014 | 15:24
Ich kann Ihnen nur empfehlen, meinen Beitrag "20 Jahre Wartezeit" zu lesen, stellen Sie sich dazu vor, dass der betreffende Mensch viel mehr hat, als nur die Skoliose - Vielleicht sehen Sie die Lage dann in einer anderen Perspektive. Wenn nicht, dann sind Sie wahrscheinlich kein Betroffener. Aber gut, jeder hat das Recht, so hoffe ich doch, auf seine eigene Meinung und Sichtweite.
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