Wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen können, ist nicht klar, ob Ihr deutscher RV-Träger Ihnen wenigstens einen Vorschuss leisten darf. Hierfür müssten auch ohne die Schweden-Zeiten alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente vorliegen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an Ihren RV-Träger. Für die Versäumnisse der schwedischen Rentenversicherung kann man den deutschen Träger nicht verantwortlich machen. Mit der schwedischen Rentenversicherung habe ich leider keine Erfahrung.