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Experten-Antwort

Behördenschlamassel in Schweden - Grund für Unterlassung in DE ??

von nobnob19.09.2018 | 11:05
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5 Antworten

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Seit Februar habe ich Kontakt mt der DRV, alle benötigten Dokumente sind auch angekommen, wie mir bestätigt wurde. Leider bekomme ich dennoch nicht meinen Rente, bin im Juli 65 geworden. Der Grund : Habe u.a.in Schweden gearbeitet und "die schwedische Behörde antwortet nicht" !!! Aus den eingesandten Unterlagen geht hervor , dass ich Deutscher bin, In DE aufgewachsen und zur Schule ging bis zum Fachhochschulabschluss, anschliessend im europäischen Ausland UND in Deutschland gearbeitet habe und seit 8 Jahren wieder in Dänemark wohne. Wieso kann MIR als individueller Versicherter der Rentenentscheid verweigert werden mit dieser " Begründung "?? Was ist der Stand der Dinge? Was wird von MIR erwartet? An welchen Knöpfen kann/MUSS die DRV drehen? Die lakonische "Auskunft" ist mir natürlich nicht genug. Muss ich eine Verwaltungsklage stellen? Freue mich über Ihre Rückmeldung Mit freundlichen Grüssen nobnob

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie bereits den vorherigen Antworten entnehmen können, ist nicht klar, ob Ihr deutscher RV-Träger Ihnen wenigstens einen Vorschuss leisten darf. Hierfür müssten auch ohne die Schweden-Zeiten alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente vorliegen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage an Ihren RV-Träger. Für die Versäumnisse der schwedischen Rentenversicherung kann man den deutschen Träger nicht verantwortlich machen. Mit der schwedischen Rentenversicherung habe ich leider keine Erfahrung.

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4 Antworten

DRVam 19.09.2018 | 13:18
Sollten Sie auch ohne die Bestätigung der schwedischen Zeiten einen Rentenanspruch in Deutschland haben (mindestens 5 Jahre mit Beitragzeiten), sollten Sie Ihren zuständigen Rententräger bitten, zunächst nur die Rente aus deutschen Zeiten zu zahlen (innerstaatliche Berechnung), ohne eine zwischenstaatliche Berechnung durchzuführen. Sollten Sie ohne die schwedischen Zeiten keinen Rentenanspruch in Deutschland haben, wird Ihnen, nach meinem Kenntnisstand, nichts andere übrigbleiben, als die Antwort des schwedischen Sozialversicherungsträgers abzuwarten. Eine Klage gegen eine deutsche Behörde, die nicht agieren kann, weil die Behörde eines anderen Landes nicht zeitnah reagiert, halte ich für nicht erfolgversprechend.
Jonnyam 19.09.2018 | 13:42
Ergänzend zum vorherigen Beitrag Hej, wenn Sie im Juli d.H. 65 geworden sind, können Sie erst ab März 2019 eine Regelaltersrente aus D erhalten. Vorher gibt es nur eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte aus D, wenn Sie 35 Jahren mit Zeiten in D (einschließlich Schul- und Fachhochschulzeiten nach dem 17. Lebensjahr [auch im Ausland]) zurückgelegt haben. Sollte das wegen Ihrer im europäischen Ausland (egal ob in SE oder DK oder sonst wo in der EU) nicht der Fall sein, gibt es eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte nur, wenn die Träger in den anderen Ländern diese Zeiten bestätigt haben. Möglicherweise hat die schwedische pensionsmyndigheten noch nicht geantwortet, und gerade diese Zeit ist für die Frage, ob Sie in der EU insgesamt auf 35 Jahre kommen, von Bedeutung. Darauf muss die DRV dann warten. Sie können aber ja mal eine påminnelse an die https://www.pensionsmyndigheten.se/ schicken. lycka till önskar Jonny
nobnobam 20.09.2018 | 00:22
Danke, Jonny und Experte war sehr aufschlussreich
nobnobam 20.09.2018 | 00:22
Danke, Jonny und Experte war sehr aufschlussreich
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