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Experten-Antwort

bei teilemrente die ganze Mütterrente

von Dagmar01.05.2014 | 12:50
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme eine Teilerwerbsminderungrente ,wenn die Mütterrente da ist bekomme ich für meine beiden Kinder vor 92 geboren (28 Euro pro Kind ) 56Euro mehr oder wird es auch geteilt weil ja nur eine Teilerwerbsminderung besteht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Dagmar,

auf die Anmerkungen von Schorsch und W*lfgang wird verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

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13 Antworten

Karl Kranzam 01.05.2014 | 17:26
Natürlich bekommen sie auch bei Teilerwerbsminderungsrente die ganze Mütterrente und dann noch 250 Euro Entschädigung einmalig pro Kind, weil sie nur eine Teilerwerbsminderungsrente haben. Die CDU und CSU will, daß es allen alten Müttern besonders gut in diesem unserem Lande geht, weil die ja mit den Kindern so schwer geschafft haben.
Schorscham 01.05.2014 | 15:27
Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhalten Sie 1 Entgeldpunkt gutgeschrieben. Da für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung der Rentenartfaktor 0,5 beträgt, erhalten Sie auch nur die halbe "Mütterrente" ausgezahlt.
Schorscham 01.05.2014 | 15:35
Korrektur: "....erhalten Sie ZUSÄTZLICH 1 Entgeldpunkt gutgeschrieben."
W*lfgangam 01.05.2014 | 17:50
Hallo Schorch, das Erste war schon richtig. Es gibt jeweils einen (vollen) persönlichen Entgeltpunkt pro Kind. Anschließend halbiert der Zugangsfaktor (0,5) den aktuellen Rentenwert, somit bleiben 'nur' 28 EUR übrig. Quelle aus dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz/Entwurf (S. 9): „§ 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung (1) Bestand am 30. Juni 2014 Anspruch auf eine Rente, wird ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind berücksichtigt, wenn 1. in der Rente eine Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt angerechnet wurde, (...)" https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/rentenpa… Gruß w.
Zufriedene Mutteram 01.05.2014 | 18:59
Zitat von Karl Kranz anzeigenausblenden
Ich profitiere gleich fünffach von der Mütterrente und erhalte somit ab nächsten Juli satte 126 Euro Nettorente/Monat mehr. Das reicht locker für 2 Flugreisen nach Teneriffa oder Madeira pro Jahr oder alle 4 Jahre für einen schicken Gebrauchtwagen für 6.000 Euro. Wenn Sie oder Ihre Frau ebenfalls Kinder in die Welt setzen, @Karl Kranz, dann können Sie sich das Gleiche leisten. Alternativ dazu stünde es Ihnen natürlich jederzeit frei, dieses Geld an nicht an Arbeit interessierte Hartz4-Empfänger zu spenden. Für Neid gibt es jedenfalls nicht den geringsten Grund! DANKE GroKo!
GroKoam 02.05.2014 | 07:43
Zitat von Zufriedene Mutter anzeigenausblenden
Natürlich bekommen sie auch bei Teilerwerbsminderungsrente die ganze Mütterrente und dann noch 250 Euro Entschädigung einmalig pro Kind, weil sie nur eine Teilerwerbsminderungsrente haben. Die CDU und CSU will, daß es allen alten Müttern besonders gut in diesem unserem Lande geht, weil die ja mit den Kindern so schwer geschafft haben.
Ich profitiere gleich fünffach von der Mütterrente und erhalte somit ab nächsten Juli satte 126 Euro Nettorente/Monat mehr. Das reicht locker für 2 Flugreisen nach Teneriffa oder Madeira pro Jahr oder alle 4 Jahre für einen schicken Gebrauchtwagen für 6.000 Euro. Wenn Sie oder Ihre Frau ebenfalls Kinder in die Welt setzen, @Karl Kranz, dann können Sie sich das Gleiche leisten. Alternativ dazu stünde es Ihnen natürlich jederzeit frei, dieses Geld an nicht an Arbeit interessierte Hartz4-Empfänger zu spenden. Für Neid gibt es jedenfalls nicht den geringsten Grund! DANKE GroKo!
Ich weiss zwar nicht für was.... aber bitte gern geschehen.
Jonasam 02.05.2014 | 11:23
Ich hoffe W*lfgang meint nicht den Zugangsfaktor, sondern den Rentenartfaktor nach § 67 Nr. 2 SGB VI. Der Zugangsfaktor beträgt maximal 1,0 (ohne Abschläge) oder minimal 0,892 (10,8 % Abschläge). Der Rentenartfaktor beträgt 0,5 bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. MfG Jonas
W*lfgangam 02.05.2014 | 12:17
Ach Jonas, wenn nicht die 'höhere' Instanz da wäre ;-) Der Zugangsfaktor wird bei laufenden Renten im Hinblick "Mütterrente" ohne Bedeutung sein, _natürlich_ ist's der Rentenartfaktor. THX für die Korrektur! Gruß w. PS: bei 18 % Abschlag ist der (max.) Zugangsfaktor aber noch'n Hauch lütter - Sie sind zu jung, um diesen Abschlag noch zu kennen ?! *gg
Jonasam 02.05.2014 | 13:39
Danke. Da wir uns hier aber bei einer Rente wegen teilweiser EM befinden, kann der Abschlag max. 10,8 % betragen. 18 % wären dann die Altersrenten ;) Wünsche ein schönes Wochenende. MfG Jonas
Gigiam 02.05.2014 | 14:28
Schön wenn Fachleute fachsimpeln. Der eigentliche Frage war ja anfangs schon beantwortet: es gibt bei einer Teilrente auch nur die Hälfte des Betrages des Zuschlages. @Fachleute es ist doch völlig egal ob die Rente nun 0 Prozent oder 10,8 Prozent (18 Prozent können es ja nicht sein) Abschlag enthält. Der Zuschlag unterliegt doch keinem Abschlag da er zu den persönlichen Entgeltpunkten addiert wird. Gigi
W*lfgangam 02.05.2014 | 15:09
>18 % wären dann die Altersrenten ;) ...viel Asche über mein... ;-) Ihnen auch ein schönes WE ...werde den Rasen morgen, statt auf 18 cm zu kürzen, mal auf 10,8 eintrimmen - erhöht den Blick auf die kleinen 'Unkräuter' *g Gruß w.
SozPolam 04.05.2014 | 22:33
Hallo Schorch, das Erste war schon richtig....
Wie schön, dass wir uns mal wieder einig sind! MfG
Ja, ja, wenn er nur Ihren Namen richtig geschrieben hätte ... "schorch"
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