Ich bin alleinige versicherungspflichtige Pflegeperson für meine Mama (Pg 4) und meine Schwiegermutter (Pg 3).Welche Beitragsbemessung greift hier? Und wie erhöht sich dadurch meine Rente später?
Hab noch was vergessen: bei beiden wird nur pflegegeld gezahlt.
Hier können Sie alles zu Ihrer Frage nachlesen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232684/publicationFile/21805/rente_fuer_pflegepersonen.pdf
Hallo Ratlos,
wir schließen uns den Ausführungen von "DRV" an. In der Broschüre wird Ihr Anliegen gut erläutert.
Hier noch einmal der direkte Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=28