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Experten-Antwort

Beiträge zur Pflegeversicherung

von Matthias Schölzel25.07.2011 | 21:16
3392 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Jetzt will der leibliche Vater einen Rentenantrag stellen. Wir nehmen an, einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung. Er will die Geburtsurkunde seines Sohnes. Wieso braucht er diese? Orginal oder beglaubigte Kopie? Orginale dürfen doch nicht ausgehändigt werden? Er hat ja auch die letzten 12 Jahre keinen Cent Unterhalt bezahlt, wird denn trotzdem das Kind angerechnet? Mfg Matthias

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2011 | 13:59

In der Tat ist es laut § 57 Abs. 2 und 3 SGB XI so, dass Eltern derzeit 1,95 Prozent zur Pflegeversicherung leisten müssen, bei allen anderen erhöht sich der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte auf derzeit 2,2 Prozent.

Es muss lediglich die Elterneigenschaft nach § 56 Abs. 2 S.1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 des SGB I vorliegen. Hierzu zählen neben den leiblichen Eltern auch Stief - und Pflegeeltern.

4 Antworten

KSCam 25.07.2011 | 21:26
Die Beiträge die ein Rentner zur Pflegeversicherung zahlen muss sind um 0,25% billiger, wenn man Kinder erzogen hat. Dies trifft zu, falls der Mann irgendwann einmal (egal wie lange) mit der Frau und dem Kind zusammengelebt hat. Schicken Sie ihm die Kopie der Urkunde, das tut Ihnen ja nicht weh und er zahlt ein paar cent weniger Pflegebeiträge.......
Trompeterinam 26.07.2011 | 07:42
Es kommt bei leiblichen Kindern nicht darauf an, ob der Mann dieses Kind jemals mit erzogen hat oder mit ihm in einem Haushalt gelebt hat. Er muss lediglich irgendwann in seinem Leben mal ein Kind gezeugt haben(und natürlich als Vater in der Geburtsurkunde o. ä. aufgeführt sein).
...am 26.07.2011 | 08:33
Wenn Sie es Ihm etwas schwerer machen wollen, verweisen Sie Ihn aufs Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Soll er sich doch durch die Mühlen der Bürokratie kämpfen.
öhaam 26.07.2011 | 14:04
Wenn Sie es Ihm etwas schwerer machen wollen, verweisen Sie Ihn aufs Standesamt des Geburtsortes des Kindes. Soll er sich doch durch die Mühlen der Bürokratie kämpfen.
Das dürfte für den Vater sogar der einfachere Weg sein, als sich mit anderen rumzuärgern - kurzes Schreiben (außer er scheitert schon beim Anschreiben?!) an das St.Amt des Geburtsortes, Angaben zur eigenen Person, Angaben zum Kind und der Hinweis auf den Verwendungszweck: Rentenverfahren (gebührenfrei!) und schon liegt die notwendige Urkunde im Briefkasten! Die antragsaufnehmende Stelle muss nur so helle sein, die zweckgebundene (und daher gebührenfreie) Urkunde gleich im Original einzukassieren...!
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