Hallo Annemarie,
W*lfgang hat Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben.
Das sogenannte neue Hinterbliebenrecht ist anzuwenden, wenn
der Tod und die Eheschließung nach dem 31.12.2001 erfolgte
oder
der Tod nach dem 31.12.2001 und Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte, beide Ehegatten aber erst nach dem 01.01.1962 geboren sind.