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Experten-Antwort

Beitrag: Neue Hinterbliebenenrente und Verkauf eines Hauses

von Annemarie17.09.2015 | 19:52
1050 Ansichten
2 Antworten

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Unter Bezugnahme auf den Thread vom heutigen Tage bitte ich um Mitteilung, ab wann dieses neue Hinterbliebenenrecht gilt und für wen. Danke im Voraus.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.09.2015 | 10:57

Hallo Annemarie,

W*lfgang hat Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben.

Das sogenannte neue Hinterbliebenrecht ist anzuwenden, wenn

der Tod und die Eheschließung nach dem 31.12.2001 erfolgte

oder

der Tod nach dem 31.12.2001 und Eheschließung vor dem 01.01.2002 erfolgte, beide Ehegatten aber erst nach dem 01.01.1962 geboren sind.

1 Antworten

W*lfgangam 17.09.2015 | 20:32
Hallo Annemarie, bei Eheschließung ab 2002 immer, oder bei Eheschließung vor 2002 UND nicht einer der Ehegatten ist vor dem 02.01.1961 geboren/alte 'Jungehen'. Finden Sie in diesem Merkblatt (Seite 6) der DRV einfach erklärt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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