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Beitragsbemessungsgrundlage Rentenbeiträge der Pflegekassen

von Transsibirien22.02.2007 | 21:07
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ein Sohn pflegt seinen Vater. Pflegestufe 2 25 Stunden/Woche Dafür zahlt ihm die Pflegekasse Rentenbeiträge. Wie hoch ist da die Bemessungsgrundlage für die Jahre 1995 bis 2004 gewesen? Kann man das irgendwo ausfindig machen? Es soll nämlich die Richtigkeit der Berechnungen der Kasse geprüft werden. Es dankt für alle Antworten Jonas

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Antwort:

Hierzu gibt die Deutsche Rentenversicherung z.B. eine Informationsbroschüre heraus:

"Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich" (liegt bei jedem Rentenversicherungsträger, den Regionalzentren oder den Auskunfts- und Beratungsstellen aus und kann auch im Internet unter (wie bereits im Beitrag von „bekiss“ empfohlen)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15852/SharedDocs/de/Navigation/Formulare__Publikationen/Info__Brosch_C3_BCren__node.html__nnn=true

angefordert werden).

Rechenbeispiel auf der Grundlage von

- § 15 SGB XI Pflegestufen

- § 166 Abs. 2 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen bei nicht erwerbstätigen Pflegepersonen

- § 18 SGB IIII Bezugsgröße => Sozialversicherungswerte 4/ 11 Aichberger Tabellen:

Bezugsgröße 1995

48.720DM/J - 4.060DM /M bzw. 29.910,14 EUR / J – 2.075,5 EUR / M

bei Pflegestufe 2 und 25 Std. Pflegeaufwand => beitragspflichtige Einnahme 53,3333% der Bezugsgröße

monatl. Beitragsbemessungsgrundlage:

4.060DM * 53,3333% = 2.165,33DM bzw.2.075,85 EUR * 53,3333% = 1.107,12 EUR

3 Antworten

Bernhardam 22.02.2007 | 21:38
Aber natürlich kann man das ausfindig machen, bei Behörden in Deutschland läuft alles streng nach Recht und Gesetz, theoretisch jedenfalls. Die Höhe der Beiträge ist in § 166 Abs. 2 SGB VI normiert, die erforderliche Bezugsgröße in § 18 SGB IV. Praktisch heißt das 53,33 % des Bezugsgröße sind in Ihrem Fall Beitragsbemessungsgrundlage, also etwa ein halbes Durchschnittseinkommen. Die Bezugsgröße findet man leicht in http://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe denn auf den Webseiten der gesetzlichen Rentenversicherung sucht man sich einen Wolf (Note mangelhaft). Die Beitragssätze sind 2007: 19,9 % 2003-2006: 19,5 % 2001-2002: 19,1 % 2000: 19,3 % 1.4. - 31.12.1999: 19,5 % 1.1. - 31.3.1999: 20,3 % Frühere Beitragssätze weiß ich nicht auswendig (-> ggf. selbst suchen). Also ist die Beitragshöhe pro Monat: Bezugsgröße x 53,3333 % x Beitragssatz Viel Spaß beim Nachrechnen!
bekissam 22.02.2007 | 22:43
Dazu gibt es eine anschauliche Broschüre der Deutschen Rentenversicherung unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de… in der Sie auf Seite 17 eine übersichtliche Tabelle zu Ihrer Frage finden.
Transsibirienam 25.02.2007 | 10:39
Hallo und vielen Dank für ihre Antworten. Lieber Experte, erlauben Sie mir bitte noch eine Frage zu ihrer präzisen Antwort, die mich sehr weitergebracht hat. Welche monatliche Beitragsleistung der Pflegekasse zur Rentenversicherung ergibt sich nun aus der errechneten Beitragsbemessungsgrundlage von z.B. 2.165,33DM für das Jahr 1995. Vielen Dank!
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