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Experten-Antwort

Beitragsberechnung Riester bei vorhandener Direktversicherung

von Nicolas Berger25.11.2016 | 22:41
834 Ansichten
2 Antworten

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Die Berechnung des Beitrages zur Riesterrente bezieht sich auf das rentenversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen. So weit - so gut. Falls ich schon 248€ im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahle, ist dann mein rentenversicherungspflichtiges Einkommen das um diesen Betrag reduzierte Bruttomonatseinkommen, oder? Also letztendlich für die Riesterbeitragsberechnung der Einkommensteil maßgeblich, von dem ich effektiv Rentenversicherungsbeiträge entrichte, oder? Ich brauche hier nur mal eine kurze Klarstellung, kenne mich ansonsten recht gut aus. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.11.2016 | 10:19

Hallo Nicolas Berger,

Sie sehen das genau richtig. Beträge, die Sie im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung steuer- und beitragsfrei in eine Direktversicherung einzahlen, gehören damit nicht mehr zu den "beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des SGB VI" für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages zur Riesterrente (§ 86 EStG). Im Regelfall ist das auf dem Gehaltszettel als "SV-Brutto" ausgezeichnet.

1 Antworten

Rentensputnikam 27.11.2016 | 09:02
Fragen Sie den Anbieter einer Riesterrente. Dieses Forum bezieht sich überwiegend auf die Beantwortung von Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung! Mit freundlichen Grüßen
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