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Beitragserstattung

von Strolch11.08.2008 | 15:35
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Beitrag von Experte, 11.08.2008, 15:27 Uhr Hallo Strolch, eine zentrale Beschwerdestelle gibt es nicht. Sie können Sich aber den zuständigen Dienstvorgesetzten bis hin zum Geschäftsführer mit einer entsprechenden Beschwerde wenden. Der Antrag auf Beitragserstattung ist im Übrigen noch kein Verwaltungsakt. Erst der Bescheid des Versicherungsträgers über die Beitragserstattung wird als ein solcher bezeichnet. @Experte: Danke für Ihre Antwort. Mit dem nächsthöhren Vorgesetzten wollte ich schon reden, bekam aber nur die Auskunft das sich mich nicht weiterverbinden oder mir die Durchwahl geben dürfen. Wenn der Antrag noch kein Verwaltungsakt ist, muß es doch trotzdem einen fest geschriebenen Zeitraum geben, in der solch ein Antrag bearbeitet werden muß!? Über 3 Monate sind einfach eine sehr lange Zeit! Vorallem wenn man von einem Kollegen hört, der nach mir den Antrag eingereicht hat und schon lange sein Geld hat.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Strolch,

pro-fess-or hat es bereit genannt: Nach Ablauf von 6 Monaten hätten Sie auch die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzureichen...

20 Antworten

Pro-fess-oram 11.08.2008 | 15:47
Hallo, man kann nach § 88 Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz nach 6 Monaten Untätigkeitsklage erheben. Hier der Text der Vorschrift: Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
Schadeam 11.08.2008 | 15:47
"Wenn der Antrag noch kein Verwaltungsakt ist, muß es doch trotzdem einen fest geschriebenen Zeitraum geben, in der solch ein Antrag bearbeitet werden muß!?" Liebe Frau Strolch, Sie sind doch selbst Beamtin und wissen daher, dass es wohl kaum eine Gesetzesregelung gibt, nach der ein Antrag bis zum.... bearbeitet werden muss - über so ein Gesetz würden Sie sich im eigenen Bereich bestimmt riesig freuen. :-)) Ich verstehe Sie ja, gehe aber davon aus, dass nicht Ihr wirtschaftliches Wohlergehen daran hängt, ob die Erstattung nun einen Monat früher oder später aufs Konto kommt. Und dass, die Aussage, "man dürfe Sie nicht mit dem Vorgesetzten verbinden" kaum haltbar ist, müssten Sie als Beamtin doch wissen. Das hört sich schon nach einer ganz schlechten Ausrede an. Wenn es Ihnen zu lange dauert und Sie am Telefon nichts erreichen, dann schreiben Sie halt an die Geschäftsführung.... oder warten Sie ab, bis der Bescheid kommt.
Strolcham 11.08.2008 | 16:01
@Schade: Ja ich bin Beamtin, aber woher wollen Sie bitte wissen das alle Beamten gleich viel über Verwaltungsvorgänge bescheid wissen?! Es gibt nämlich noch mehr Beamtenrichtungen wie nur Verwaltungsbeamte! Und ob ich mein Geld jetzt bekomme oder später, ist schon von Wichtigkeit(oder bekomme ich etwa z.B. Zinsen????, woll nicht) Und umgekehrt dürfte ich mir nicht soviel Zeit lassen, wenn ich Geld an die Kasse zahlen müßte. Und das die Personen mit denen ich bis jetzt telefoniert habe nur nach Ausreden gesucht haben, das weiß ich selber!Ich habe mir hier erhofft einen Tipp zu bekommen, um schnell ohne weiteren Ärger an mein Recht zu kommen. Und auch auf einen Brief von mir wurde bis jetzt noch nicht reagiert. @Pro-fess-or: Danke für Ihren Tipp, aber ich hoffe das ich noch vor einem halben Jahr an mein Recht komme. Aber ich werde es im Hinterkopf behalten.
Happyam 11.08.2008 | 16:41
Hallo Strolch, ich hab da mal ne Frage... kann es sein, dass die Stralsunder noch in irgendeiner Form auf irgendwelche Unterlagen von Ihnen warten? z.B. Kontenklärungsverfahren? Haben Sie alle erforderlichen Nachweise (Urkunde Beamtin auf Probe und auf Lebenszeit) sowie Schulzeugnisse oder Studiennachweise bereits eingereicht? das wäre für mich der einzig erkennbare Grund, warum es so lange dauert. Bevor die Beiträge erstattet werden können, muss Ihr Versicherungskonto vollständig geklärt sein. Liegt es vielleicht daran? MfG Happy
Happy ;-)am 11.08.2008 | 16:47
wer lesen kann... habe eben endeckt, dass Sie bereits im 1. Beitrag geschrieben haben: "Rentenkonto ist geklärt" also dann weiß ich auch keinen Rat! Vielleicht haben die dort grad soviel zu tun, dass erstmal das "Wichtigere" abgearbeitet werden muss? Ich kann mich daher nur den anderen anschließen und Ihnen raten sich schriftlich an die Geschäftsleitung der DRV zu wenden. Dann geht es sicher schneller! MfG Happy
Strolcham 11.08.2008 | 17:47
@Rosanna: Ja bin auch mittlerweile mächtig stinkig. Vorallem da Sie schreiben das es schneller geht und ich ja auch von einem Kollegen weiß, das es viel schneller gehen kann! Ein Beschwerdebrief ist wiegesagt schon geschrieben. @Happy: Ja eine solche Ausrede mußte ich mir auch anhören. Aber sorry, irgendwann muß dann auch mein Antrag bearbeitet werden. Und was ist bitte wichtiger?! Ich meine, alle Anträge sind auf ihre Art wichtig. Und es wird da nicht nur einen SB geben der alles bearbeiten muß?!
Rosannaam 11.08.2008 | 17:34
Hallo Strolch, ich habe ja letzte Woche schon geschrieben, dass eine so lange Berabeitungsdauer für den Erstattungsantrag wirklich nicht normal ist. Jetzt würde ich erst Recht einen Beschwerdebrief an die Geschäftsführung schreiben. Denn die - wirklich abenteuerliche - Ausrede, man dürfe Sie nicht zum Vorgesetzten weiterverbinden, schreit zum Himmel!!! Wenn der/die SB nicht in der Lage ist, den Antrag zu bearbeiten (aus fachlicher oder sonst irgendwelcher Hinsicht), obwohl dies WIRKLICH einer der einfachsten Anträge überhaupt ist, soll er/sie den Antrag halt an einen Kollegen/eine Kollegin abgeben! Mein Gott, wo ist denn da das Problem? Ich könnte da richtig wütend werden, wenn ich so was höre. Und ich kann Sie vor allem verstehen. Mein Tipp: Beschweren Sie sich schriftlich bei der Geschäftsführung über diese Untätigkeit des/der SB. MfG Rosanna.
Westiam 11.08.2008 | 20:18
Hallo Happy, seit wann braucht man für einen Antrag auf Beitragserstattung Schulzeugnisse oder Studiennachweise??? MfG
Rosannaam 11.08.2008 | 20:56
Zeugnisse für schulische Ausbildungen braucht man für einen Erstattungsantrag nicht. Nur die Ernennungsurkunde zum Beamten und die Bankverbindung. Wenn allerdings Beitragslücken im Konto sind, werden diese in der Regel vor der Erstattung geklärt. Denn es könnten ja auch noch Beitragszeiten fehlen. Aber laut @Strolch war das Konto ja bereits geklärt.
KSCam 11.08.2008 | 21:09
die Kollegen der DRV Bund (und vielleicht auch die anderer Träger) bringen das in der Tat fertig, bei einem Antrag auf Beitragserstattung zunächst auf den "Anrechnungszeiten rumzureiten" obwohl diese Zeiten weder auf die Erstattung noch auf sonst etwas Einfluß hat. Vielleicht bringt ja ein zuvor geklärtes Rentenkonto Zusatzpunkte für die Statistik im bundesweiten Vergleich der RV Träger (da sind manche recht erfinderisch)
Happyam 12.08.2008 | 08:01
dem Beitrag von @Rosanna und @KSC ist nicht mehr hinzuzufügen! ;-)))
strolcham 14.08.2008 | 17:35
Ja es ist wirklich spannend was sie die Behörde alles einfallen läßt! Jetzt konnten sie angeblich meinen Bescheid mit der Kontenklärung nicht mehr finden! Ja genau! Ist im Datenjungel verloren gegangen! ;O) Hab sie Ihnen dann gleich durch gefaxt! Aber warten tue ich jetzt immer noch auf meinen Bescheid! Bin ja mal gespannt ob ich den noch in diesem Leben bekomme!?
Happyam 14.08.2008 | 17:47
wie bitte? Das ist ja der burner... also normalerweise sind diese Bescheide nach § 149 SGB VI (nach Kontenklärung) maschinell gespeichert!!! Ich glaub die wollen sie verkackeiern dort in Stralsund! Die ticken wohl nicht richtig. Also mal im Ernst, beschweren Sie sich augenblicklich bei der Geschäftsführung über diese Frechheit und verlangen sofortige Auszahlung Ihrer Beiträge!!! Das haut mich um... Happy
Strolcham 14.08.2008 | 21:14
Ja das finde ich mittlerweile auch mehr als den Hammer! Jetzt habe ich mal noch eine Frage! Kann mir jemand sagen, wie ich prüfen kann, ob sie wenigstens dann im Bescheid (wenn ich ihn den mal bekommen sollte :O( ) die Berechnungen meiner Gelder richtig gemacht haben?! D.h. was genau bekomme ich den wieder? Gibt es da eine Art Rechenformel oder so? Danke schon einmal! Lg
Happyam 15.08.2008 | 09:31
das ist nicht so einfach auszurechnen, macht die "Maschine" Sie erhalten Ihren Rentenversicherungsanteil (Beitrag) aus den eingezahlten Beiträgen. Hängt vom jeweiligen Bruttoverdienst und dem Beitragssatz des Einzahlungsjahres ab. Wann haben Sie Beiträge zur RV gezahlt (also soz.-versicherungspflichtige Beschäftigung) und welchen Bruttolohn haben Sie erhalten? Dann will ich mal versuchen das auszurechnen. LG Happy (die immernoch den Kopf schüttelt)
Heikeam 15.08.2008 | 16:01
Hallo, ein geklärtes Konto ist nicht immer ausreichend für eine Beitragserstattung. Möglicherweise sind für Beitragszeiten während der Berufsausbildung alleine vom Arbeitgeber getragen worden. Wäre immerhin eine Erklärung. Heike
Heike (Ergänzung)am 15.08.2008 | 16:04
>>>> Möglicherweise sind .....für Beitragszeiten während der Berufsausbildung alleine vom Arbeitgeber getragen worden <<<< ....die Beiträge.... Heike
Strolcham 17.08.2008 | 18:35
@Happy: Danke ersteinmal für Ihr Angebot! Ich habe mir aber per Mail die Beitragsätze schicken lassen und werde dann mal sehen, wenn ich den Bescheid habe, ob ich auf die gleichen Zahlen komme! @Heike: Nein ich habe in meiner Ausbildungszeit die Sozialabgaben ganz normal bezahlt.
Heikeam 17.08.2008 | 19:14
Hallo Strolch, war ein Erklärungsversuch. Bei mir war die Ausbildungsvergütung (Lehrzeit) im öffentlichen Dienst so gering, dass der Arbeitgeber den Beitrag alleine zahlen musste. Damit konnte für diesen Zeitraum auch keine Erstattung erfolgen. mfg Heike
Sam 17.08.2008 | 19:22
@Heike: Naja, es geht ja mehr darum, das ich mal überhaupt einen Bescheid erhalte! :O) Trotzdem danke!
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