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Experten-Antwort

Beitragserstattung

von Peter201128.11.2010 | 18:41
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, ich würde gern erfahren, ob ich die Rentenversicherungsbeiträge rückerstatten kann. Zwar habe ich bereits einige Recherchen gemacht, aber bin mir unsicher, ob das auch für mich zutrift. Ich habe die schweizerische Staatsangehörigkeit und werde im 2011 dauerhaft in meine Heimat zurückkehren. In Deutschland habe ich 6 Jahre als normaler Arbeitnehmer gearbeitet und regelmässig in die deutsche Rentenversicherung Beiträge bezahlt. Ich erreiche nächstes Jahr das 35. Lebensalter. Meine Fragen sind: - Ist das korrekt, dass ich meine Beiträge erst nach Rückkehr in mein Heimatland UND einer Wartezeit von 2 Jahren "zu Hause" beantragen kann? - Falls ja: wie hoch belaufen sich die Beiträge? - Gilt dies auch für mein Arbeitskollege, der gleich wie ich, als Schweizer in Deutschland arbeitet, aber nur seit 3 Jahre in Deutschland Beiträge bezahlt hat? Besten Dank Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann die Antwort von Schade nur bestätigen. Beiträge, die Sie oder Ihre Kollegen in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, können, auch nachdem Sie in Ihre Heimat zurückgekehrt sind, nicht erstattet werden. Die Beiträge werden jedoch bei einer späteren Rentenleistung berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schadeam 29.11.2010 | 08:33
In Folge der bilateralen Verträge, die die Schweiz mit der EU geschlossen hat, ist die Schweiz rentenrechtlich quasi ein EU Staat. Und für EU Bürger (also auch Schweizer), die sich im EU Gebiet (also auch in CH) aufhalten, ist die Erstattung der deutschen Rentenbeiträge nicht vorgesehen. Die von Ihnen angesprochene Regelung würde gelten, wenn Sie Ausländer eines Staates wären, miit dem deutschland kein Abkommen hat. z.B.: Sie sind Tschetschene oder Kenianer und kehren in Ihr Heimatland zurück....
Deutsche Rentenversicherung
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