Hallo Winnie,
als Überblick zur Beitragserstattung sowie Kontaktadressen hier eine Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/beitragserstattung.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=beitragserstattung
Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin zur Kontenklärung zu vereinbaren. Dann kann geprüft werden, ob die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und somit ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht. Ebenso wird geprüft, ob Sie zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt sind.