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Experten-Antwort

Beitragserstattung für Leute mit doppelte Staatsbürgerschaft

von Winnie23.08.2016 | 17:02
1616 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Dezember 2011 habe ich im Deutschland gearbeitet als Biologin und ich werde wieder nach Neuseeland in Oktober/November dieses Jahr gehen. Ich verstehe, dass ich meine Beitragserstattung bekomme, wenn ich weniger als 5 Jahre hier arbeite. Meine Frage ist, bekomme ich die Beitragserstattung, wenn ich doppelte Staatsbürgerschaft (Neuseeland und Großbritannien) habe? Die Staatsbürgerschaft Großbritannien besitze ich als früherer Bürgerin von Hongkong. Jedoch habe ich vor 2011 nie in der EU gearbeitet oder gewohnt. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Winnie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.08.2016 | 08:34

Hallo Winnie,

als Überblick zur Beitragserstattung sowie Kontaktadressen hier eine Broschüre:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/beitragserstattung.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=beitragserstattung

Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Beratungstermin zur Kontenklärung zu vereinbaren. Dann kann geprüft werden, ob die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und somit ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht. Ebenso wird geprüft, ob Sie zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen berechtigt sind.

7 Antworten

Altseeländeram 23.08.2016 | 17:15
mmmh,mmmh,mmmh, grübel ,grübel Moment bitte .
-/-am 23.08.2016 | 19:06
Derzeit nach Bauchgefühl nein, da EU-Staatsangehörigkeit. Bitte Frage aber wiederholen, wenn sich das Vereinigte Königreich endgültig zum Thema Brexit entschieden hat.
W*lfgangam 23.08.2016 | 19:10
Hallo Winnie, die Beitragserstattung hängt davon ab, ob Sie die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der dtsch. Rentenversicherung haben/nicht haben. Das wiederum ist abhängig vom Aufenthaltsort und der Staatsangehörigkeit, sowie von EU-(Renten-)Abkommen oder zweiseitigen Abkommen mit anderen Staaten. StA GB: - bei Aufenthalt in einem EU wären Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt = keine Beitragserstattung - Aufenthalt einem Nicht-EU-Land oder Nicht-Abkommensstaat (mit NZ gibt es kein Sozialversicherungsabkommen) = keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in D, daher Beitragserstattung möglich - allerdings erst nach einer Wartefrist von 2 Jahren. Vordruck: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Können Sie nach Anmeldung in NZ und Wartefrist von 2 Jahren von der deutschen Botschaft aufnehmen lassen, oder natürlich auch direkt zu Ihrer DRV mit den notwendigen Unterlagen schicken. Tipp: bevor Sie D verlassen, fordern Sie hier noch einen Versicherungsverlauf über Ihre hiesigen Versicherungszeiten an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Gruß w.
Einefrageam 24.08.2016 | 00:27
Unabhängig davon, ob man seine Beiträge erstattet bekommt, frage ich mich, warum man das überhaupt möchte. Die Arbeitgeberbeiträge gibt es ohnehin nicht zurück. Man wird später mal dankbar sein, auch eine Rente aus Deutschland zu bekommen. Brauchen Sie das Geld so dringend oder was ist die Absicht dahinter?
ICKEam 24.08.2016 | 07:16
W*lfgang schrieb

Hallo ICKE,

ich wollte doch nur eine 'richtige' Antwort herauskitzeln ;-)

Nebenbei, die vom Experten empfohlene Broschüre hatte ich auch kurz gecheckt - aber, die hat ja null Inhalt für die Fragestellung ;-)

Gruß

w.

(Stimmt, nicht weit genug gelesen ...!)

Hallo Wolfgang, da sollten Sie aber nochmal genau nachlesen... Bei EU-Staatsangehörigkeit (noch gehört GB dazu) und mindestens einem Vorbeitrag in die deutsche Rentenversicherung ist die Beitragserstattung (unabhängig vom Wohnsitzland) ausgeschlossen, da man dann immer zur freiwilligen Beitragszahlung berechtigt ist. @Winnie Dass sie zusätzlich auch die neuseeländische Staatsangehörigkeit haben, spielt dabei keine Rolle! Nach endgültigem Austritt von GB aus der EU muss die Frage neu beurteilt werden. Man wird sehen, welche Regelungen hierzu getroffen werden.
Herz1952am 25.08.2016 | 07:39
W*lfgang schrieb

Hallo ICKE,

ich wollte doch nur eine 'richtige' Antwort herauskitzeln ;-)

Nebenbei, die vom Experten empfohlene Broschüre hatte ich auch kurz gecheckt - aber, die hat ja null Inhalt für die Fragestellung ;-)

Gruß

w.

(Stimmt, nicht weit genug gelesen ...!)

da sollten Sie aber nochmal genau nachlesen...
Hallo ICKE, ich wollte doch nur eine 'richtige' Antwort herauskitzeln ;-) Nebenbei, die vom Experten empfohlene Broschüre hatte ich auch kurz gecheckt - aber, die hat ja null Inhalt für die Fragestellung ;-) Gruß w. (Stimmt, nicht weit genug gelesen ...!)
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