Hallo ???,
Grundsätzlich kann sich Ihr Arbeitskollege die Beiträge erstatten lassen, da er wie von Ihnen geschildert die allgemeine Wartezeit nicht erreicht hat. Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und Indien kann sich Ihr Arbeitskollege die Beiträge sobald er nach Indien verzieht, erstatten lassen. Hierzu benötigt er entweder den Vordruck V0900(auf Deutsch) oder den Vordruck V0901 (auf Englisch).