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Experten-Antwort

Beitragserstattung

von ???02.10.2018 | 15:15
234 Ansichten
4 Antworten
Mein Kollege ist indischer Staatsangehöriger und hat jetzt 3 Jahre in Deutschland gearbeitet. Er geht nun zurück nach Indien, wird auch nicht mehr nach Deutschland zurückkommen. Kann er sich die Beiträge erstatten lassen? Von anderen ausländischen Kollegen weiß ich, dass das nach einer Frist von 24 Monaten möglich war. Danke für Ihre Antwort!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.10.2018 | 10:09

Hallo ???,

Grundsätzlich kann sich Ihr Arbeitskollege die Beiträge erstatten lassen, da er wie von Ihnen geschildert die allgemeine Wartezeit nicht erreicht hat. Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und Indien kann sich Ihr Arbeitskollege die Beiträge sobald er nach Indien verzieht, erstatten lassen. Hierzu benötigt er entweder den Vordruck V0900(auf Deutsch) oder den Vordruck V0901 (auf Englisch).

3 Antworten

???am 02.10.2018 | 15:47
....soeben erfahren, dass es relativ neu ein Abkommen mit Indien gibt. Spielt das eine Rolle?
Erstattungam 02.10.2018 | 15:19
Zwei Jahre nach Zahlung der letzten Beiträge, kann er sich die selbst gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Werner67am 02.10.2018 | 15:54
Das Abkommen besagt, dass die Beitragserstattung ausgeschlossen ist, wenn der indische Staatsbürger mindestens 60 Monate Beiträge in Deutschland gezahlt hat. Wenn er weniger als 60 Monate deutsche Beitragszeiten hat, ist die Beitragserstattung weiterhin möglich. Gruß Werner.
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