Hallo ???,
Grundsätzlich kann sich Ihr Arbeitskollege die Beiträge erstatten lassen, da er wie von Ihnen geschildert die allgemeine Wartezeit nicht erreicht hat. Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens zwischen Deutschland und Indien kann sich Ihr Arbeitskollege die Beiträge sobald er nach Indien verzieht, erstatten lassen. Hierzu benötigt er entweder den Vordruck V0900(auf Deutsch) oder den Vordruck V0901 (auf Englisch).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.