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Experten-Antwort

Beitragsrückerstattung

von Glabiator19.05.2015 | 15:42
1341 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, vorab schon einmal Danke für das Lesen und Beantworten meiner Frage: Ich habe zwischenzeitlich die gesetzlichen Grundlagen geprüft und weiß, dass ich die Möglichkeit habe mir meine Rentenversicherungsbeiträge auszahlen zu lassen. Nachdem ich ca. 2 1/2 Jahre im Beschäftigenverhältnis angestellt war und nun Beamter auf Lebenszeit bin. Leider kann ich keine Informationen zur Höhe der Rückerstattung finden. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank & freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Glabiator,

die Beitragsätze der einzelnen Kalenderjahre können Sie bis 1970 unter dem folgenden Link nachschauen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/GrosseTabellen/kennzahlen_finanzen_vermoegen/1_kennzahlen_rechengroessen/05_entwicklung_beitragssaetze.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=beitragssatz

Bitte aber hiervon nur die Hälfte an Prozenten hiervon mit den in Ihrem Versicherungsverlauf gespeicherten Einnahmen multiplizieren.

Allerdings sollten Sie tatsächlich zur Vermeidung von eventuellen Nachteilen, sich unbedingt, wie von „W*lfgang“ vorgeschlagen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen und ein späterer Rentenanspruch eine Option zur geplanten Beitragserstattung darstellen könnte. Unbedingt aber dann auf jeden Fall beim Versorgungsdienstherr nachfragen, ob und ggfs. In welcher Höhe eventuell eine gesetzliche Rente auf Ihre Versorgung angerechnet würde.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Glabiator,

die Beitragsätze der einzelnen Kalenderjahre können Sie bis 1970 unter dem folgenden Link nachschauen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/GrosseTabellen/kennzahlen_finanzen_vermoegen/1_kennzahlen_rechengroessen/05_entwicklung_beitragssaetze.html?cms_submit=Los&cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=beitragssatz

Bitte aber hiervon nur die Hälfte an Prozenten mit den in Ihrem Versicherungsverlauf gespeicherten Einnahmen multiplizieren.

Allerdings sollten Sie tatsächlich zur Vermeidung von eventuellen Nachteilen, sich unbedingt, wie von „W*lfgang“ vorgeschlagen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen und ein späterer Rentenanspruch eine Option zur geplanten Beitragserstattung darstellen könnte. Unbedingt aber dann auf jeden Fall beim Versorgungsdienstherr nachfragen, ob und ggfs. In welcher Höhe eventuell eine gesetzliche Rente auf Ihre Versorgung angerechnet würde.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Glabiator,

den Ausführungen von „W*lfgang“ kann tendenziell zugestimmt werden. Die einzelnen „Berechnungen“ sind uns dann aber doch zu vage. Insbesondere benötigten Sie nur noch 2 ½ Jahre freiwillige Beiträge was grob gerechnet ca. 2500,- Euro ausmachen würde.

Schade dass Ihre Personalabteilung nicht in der Lage ist, Ihnen zu sagen, ob und welchen Versorgungsatz Sie bei normalem Verlauf erhalten werden und ob und wie hoch dann eventuell bei der angenommen Rente der Ruhensbetrag wäre (Prognose aus heutiger Sicht). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht vom Rentenversicherungsträger und daher auch nicht hier im Forum geklärt werden kann.

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8 Antworten

Kai-Uweam 19.05.2015 | 15:46
Die Beiträge richten sich nach der Höhe der Beiträge, die Sie selbst getragen haben. Also nur die X% die von Ihrem Bruttolohn für die RV abgezogen wurden.
Gigiam 19.05.2015 | 15:50
Und hier finden Sie die Beitragssätze zur Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Aber das ist der Gesamtbeitrag; also nur die Hälfte. Aber immer unter der Voraussetzung das Sie diesen Anteil auch gezahlt haben. Gigi
W*lfgangam 19.05.2015 | 21:38
Hallo Glabiator, gehen Sie von rd. 9 % vom versicherungspflichtigen Entgelt aus, das auf den Meldebescheinigungen zur DRV enthalten ist (etwaige Pflichtbeiträge/Wehrdienst werden nicht erstattet, da die komplett der Bund gezahlt hat). ABER: mit der der Beitragserstattung wird Ihr Rentenkonto komplett gelöscht, insofern gehen auch etwaige Ausbildungszeiten (Schule/Fach- und Hochschule) komplett unter. ABER 2: auch als Beamter hätten Sie nunmehr die Möglichkeit, die Wartezeit von 5 Jahren durch freiwillige Beiträge jetzt/später aufzufüllen, um einen Rentenanspruch zu erreichen. UND ggf. erfolgt nicht mal mehr eine Anrechnung/Kürzung der Pension, was sich nach Bundes- und Landesversorgungsgesetzen richtet. Also, bevor Sie den endgültigen Schnitt in der DRV wagen, vorher mal in der nächsten Beratungsstelle informieren, bevor Sie jetzt vielleicht den DRV-Jackpot von 1000 - 10000 EUR ziehen, aber auf lange Sicht mehr von der parallelen Rente gehabt hätten. Gruß w.
Gackiam 19.05.2015 | 22:21
Sehr gerne. Es sind insgesamt 2,83 Euro. Mehr kriegen Sie nicht, denn Sie langen schon!
Glabiatoram 20.05.2015 | 10:28
Vielen Dank für die schnelle Antwort und Information... Ich werde mich dann weiter erkundigen, bis zum endgültigen Schritt.
Glabiatoram 20.05.2015 | 14:24
Hallo nochmal, wenn ich die Zahlen annehme komme ich auf ca. 6000 Euro... Die Vergleichsberechnung (Höhe Beitrag für Nachversicherung um einen Rentenanspruch zu erhalten) habe ich veranlasst. In unserer Personalabteilung wurde mir aber nun gesagt, dass es durchaus passieren kann, dass meine Pension später um den Minimalbetrag "Rente" gekürzt wird, sodass ich unterm Strich keinen Vorteil von den Rentenansprüchen habe. Nun bin ich wieder ganz verwirrt.
W*lfgangam 20.05.2015 | 21:00
Hallo Glabiator, na das ist ja mal eine ganz konkrete Aussage von der PA ;-) Da gibt es doch nur ein Ja oder Nein - wenn man den erwarteten Lebenslauf eines Beamten bis zur Pension zugrunde legt ...natürlich kann es davon ungeplante Abweichungen geben (Teilzeit z. B., bezügefreie Beurlaubungen, schlicht Gesetzesänderungen). Sieht man es aber rein aus Rentensicht - wann hätte ich mein Erstattungsverzicht (6000) + Beitragsaufwand für 3,5 Jahre (3500) mit der späteren mal (angenommenen bei der Pension nicht angerechneten Rente) heraus, dann wäre das eine Laufzeit von 10+x Jahren. Die mtl. Rente dürfte sich vielleicht bei 80 - 100 EUR einpendeln (rückgerechnet aus der Erstattungssumme + Zuwachs aus freiwilligen Beiträgen + Zuschuss zur KV, da wohl privat versichert). 6000 + 3500 = 9500 9500 / 80 = 119 (Monate) Sieht zwar nach einer tollen Rendite (10 %, real vielleicht doch nur die Hälfte) aus, nur, wann beginnt die Auszahlungsphase ...da sind Sie A16 und brauchen es nicht mehr. Meine Tendenz: Beiträge erstatten lassen. Aber zunächst doch vorher alle Eventualitäten berücksichtigen - Ferndiagnosen können voll daneben liegen. Gruß w.
W*lfgnagam 22.05.2015 | 18:21
...achjah, richtig ...60 Monate und nicht 6 Jahre Mindestwartezeit ;-) Gruß w.
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