Hallo Burkart,
Grund dürfte hier der von „eos“ bereits genannte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers sein. Ein entsprechender Hinweis sollte eigentlich im Bescheid über die Beitragserstattung enthalten sein.
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Hallo Burkart,
Grund dürfte hier der von „eos“ bereits genannte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers sein. Ein entsprechender Hinweis sollte eigentlich im Bescheid über die Beitragserstattung enthalten sein.
Prust.... Und das sagt ausgerechnet ein Beamter, der vom Steuerzahler eine fürstliche Altersversorgung finanziert bekommt !Die müssen doch innerlich vor Neid schon zerfressen sein. Echt tragisch, dass Sie es nicht zum Beamten geschafft haben.
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