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Experten-Antwort

Beitragsrückerstattung

von Burkart02.07.2017 | 10:21
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7 Antworten

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Ich bin inzwischen im Rentenalter und beziehe Grundsicherung, da ich wegen zu geringer Einzahlungszeiten keinen Anspruch auf eine reguläre Rente habe. Ich hatte lediglich im Jahr 1972 auf freiwilliger Basis ein paar Monate lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Schon beim Ausfüllen des Antrags im Januar hatte mich das Sozialamt aufgefordert, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erstattung von Beiträgen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen. Jetzt wurde mein Antrag bewilligt und die damals eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Doch die Auszahlung erfolgte nicht auf das von mir angegebene Konto, sondern an das Sozialamt. Eine Begründung oder Rechtsgrundlage, warum die Erstattung nicht an mich, sondern an das Sozialamt erfolgte, wurde nicht genannt. Kann mir hier bitte jemand sagen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Auszahlung an das Sozialamt erfolgte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Burkart,

Grund dürfte hier der von „eos“ bereits genannte Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers sein. Ein entsprechender Hinweis sollte eigentlich im Bescheid über die Beitragserstattung enthalten sein.

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6 Antworten

eosam 02.07.2017 | 10:58
§ 210 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI in Verbindung mit § 104 Abs. 1 S. 4 SGB X http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB10…
Burkartam 02.07.2017 | 11:15
vielen Dank. Einen Hinweis im Bescheid hätte ich aber trotzdem für sehr hilfreich gehalten.
Schadeam 02.07.2017 | 13:54
Hut ab, eine klasse Leistung es geschafft zu haben sich ein Leben lang nie um die soziale Sicherung gekümmert zu haben. Die Steuerzahler finanzieren gerne Ihr Leben
Schadeam 02.07.2017 | 18:12
Ja das sagt ein Beamter, der wenn er mit 65 in Pension geht 46 Arbeitsjahre zurückgelegt haben wird und in dieser Zeit permanent Steuern gezahlt hat uns auch als Pensionär weiter fleißig einzahlen wird. Dass HotRod Lebenskünstler wie Burkart bewundern ist klar.
Genervteram 02.07.2017 | 19:48
Prust.... Und das sagt ausgerechnet ein Beamter, der vom Steuerzahler eine fürstliche Altersversorgung finanziert bekommt !
Die müssen doch innerlich vor Neid schon zerfressen sein. Echt tragisch, dass Sie es nicht zum Beamten geschafft haben.
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