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Experten-Antwort

Beitragszuschuss

von Zuschuss11.01.2019 | 12:38
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Wie hoch ist der Beitragszuschuss in Prozent ab dem 01.01.19 für PKV-Versicherte?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zuschuss,

für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (2019: 14,6 %) zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a des Fünften Buches (2019: 0,9 %) auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der monatliche Zuschuss wird auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir haben in diesem Thread viele Posts gelöscht. Wir erinnern daran, dass wir uns als Community begreifen und eine solche lebt vom respektvollem Umgang. Mit Zensur hat das nichts zu tun.

Ein friedvollen Sonntag wünscht

Ihr Admin.

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5 Antworten

Michelam 11.01.2019 | 13:46
Inwieweit wird dabei der Bezug einer Betriebsrente berücksichtigt ? Freiwillig Versicherte müssen ja beispielsweise dafür KV-Beiträge bezahlen. Somit sollten doch eigentlich PKV-Versicherte für die Betriebsrente einen Zuschuss bekommen ?
Rentenschmiedam 11.01.2019 | 13:01
· Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) Um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, sind ab 1. Januar 2019 der nach § 242 SGB V von den Krankenkassen zu erhebende Zusatzbeitragssatz wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. von Rentenversicherungsträgern und Rentenbeziehern zu tragen. Der allgemeine Beitragssatz nach § 241 SGB 5 in Höhe von 14,6 % bleibt unverändert. Die wesentlichen Änderungen für Rentenbezieher durch das GKV-VEG: ./. § 106 Absatz 3 Satz 1 SGB 6 - Für Rentenbezieher, die bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, das der deutschen Aufsicht unterliegt, wird der monatliche Zuschuss in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich aus der Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung, zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a SGB 5 auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. § 242a: Zusatzbeitrag ab 01.01.2019 Der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a Abs. 1 SGB V wird mit Wirkung vom 01.01.2019 an von 1,0 % auf 0,9 % sinken (siehe hierzu auch die Bekanntmachung des BMG im Bundesanzeiger vom 26.10.2018). Beste Grüße
DRVam 11.01.2019 | 13:06
In Kurzform 7,75% der Bruttorente bei privater Krankenversicherung!
-am 11.01.2019 | 16:00
Hallo Michel, hinsichtlich eines KV-Beitragszuschusses zur Betriebsrente müssten Sie sich an den Versorgungsträger der Betriebsrente wenden. Der Rentenversicherungsträger kann nur KV-Zuschüsse zu Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
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