Grundsätzlich werden Zeiten der Erziehung während der ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt - für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder während der ersten 12 Kalendermonate - als Kindererziehungszeiten anerkannt. Darüber hinaus werden Erziehungszeiten grundsätzlich bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.