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Beitrittsgebiet

von Bernd15.04.2008 | 11:51
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, im Beitrittsgebiet bestand für Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, Kinder zur Betreuung in eine Kinderkrippe zu bringen. Werden nachgewiesene Zeiten, in denen noch kein Platz in der Kinderkrippe frei war und die Arbeitnehmerin deswegen die Beschäftigung noch nicht wieder aufnehmen konnte, als Versicherungs-/Anrechnungs- oder Überbrückungszeit berücksichtigt? Vielen Dank.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich werden Zeiten der Erziehung während der ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt - für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder während der ersten 12 Kalendermonate - als Kindererziehungszeiten anerkannt. Darüber hinaus werden Erziehungszeiten grundsätzlich bis zum 10. Lebensjahr des Kindes als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein

7 Antworten

Berndam 15.04.2008 | 13:46
Vielen Dank. Die grundsätzliche Regelung ist bekannt. Gibt es aber darüber hinaus nach dem 3. Jahr nach der Geburt für die beschriebene Sachlage "keine Beschäftigungsaufnahme wegen nicht verfügbarem Krippenplatz" eine Sonderregelung im Recht für das Beitrittsgebiet?
Wolfgang Amadeusam 15.04.2008 | 19:33
Hallo Bernd, Du willst uns wohl auf den Arm nehmen!
Unbekanntam 15.04.2008 | 20:45
Ich kann nur den Kopfschütteln. Wenn kein Kindergartenplatz im Westen vorhanden war, gab es auch nicht mehr. Wieso soll man dann Ausnahme für den Osten machen?
Wessiam 16.04.2008 | 19:58
Unfassbar, wie uns manche Ossis aussaugen wollen...
jensam 17.04.2008 | 17:48
man kann mit dummen reden auch einen streit herbeireden... und das wissen sie ganz genau! die frage von bernd war ganz neutral auf einen sachverhalt im beitrittsgebiet gestellt oder wollen sie in zukunft alle fragen zum thema DDR als gierig verbieten??? solche dummschwätzer.....
Lilliam 18.04.2008 | 14:22
Also es tut mir leid aber ich habe beruflich auch viel mit den neuen Bundesländern zu tun. Aber es stimmt, diese Leute meinen, Sie müssten uns aussaugen. Alles wollen sie in der Rentenversicherung angerechnet bekommen und die, denen es wirklich zusteht die bleiben auf der Strecke. Ehemalige DDR und Russen das gierigste Volk das es gibt.
Rosannaam 19.04.2008 | 00:04
Soweit mir bekannt ist, gab es im Beitrittsgebiet die sog. "Ausfalltage" nicht nur für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, sondern auch für Zeiten, in denen die Versicherten aus anderen Gründen, z.B. wenn das Kind krank war und die Mutter deshalb zuhause bleiben mußte. Diese Zeiten sind im Versicherungsverlauf aufgeführt. Wenn im SVA diese AT eingetragen wurden, werden sie nach einer Hochrechnung in der Regel ans Ende des Kalenderjahres gelegt. Eine andere Möglichkeit der Anrechnung in der gesetzl. RV gibt es nicht, außer natürlich sowieso die 10 Jahre Berücksichtigungszeiten (wie auch im Westen)!!! Dadurch wird die "Lücke" ja schon gefüllt. MfG Rosanna
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