Wenn "Hinzuverdienstgrenzen" geprüft werden, kann das eigentlich nur den Sinn ud Zweck erfüllen, dass man vor der Rentenbewilligung steht.
Wird eine "Arbeitsplatzbeschreibung" angefordert, ist die med. Entscheidung noch nicht gefallen, bzw. noch offen, ob ggf. zunächst Reha-Leistungen erbracht werden müssen.