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Experten-Antwort

Berechnung

von jewtis17.09.2012 | 11:43
1751 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich bekomme den Gründungszuschuss der DRV. Nun wurde der Zuschuss ab 02.07. bewilligt. Nach meiner Auffassung habe ich bei Teilmonaten einen kalendertäglichen Anspruch. Der Juli hat 31 Tage. Somit verbleiben bei einer Bewilligung ab 02.07. also 30 Kalendertage. Bekommen habe ich aber nur 29.. Wie wird die Berechnung den nun richtig gemacht, und wo kann man das z.B. in den rechtlichen Arbeitsanweisungen nachlesen? Grüße vom Joachim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Haben Sie möglicherweise für den 01.07. noch Arbeitslosengeld erhalten? Falls diese Vermutung zutreffend sein sollte, hätten sie zusammen mit den 29 Tagen Gründungszuschuss für insgesamt 30 Tage Leistungen erhalten.

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3 Antworten

B2am 17.09.2012 | 12:50
§ 123 SGB VI Berechnung von Geldbeträgen ... (3) Der auf einen Teilzeitraum entfallende Betrag ergibt sich, ... Dabei werden ... der Kalendermonat ... mit 30 Tagen und die Kalenderwoche mit sieben Tagen gerechnet http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__123.html
jewtisam 17.09.2012 | 14:55
Hallo! Danke für den Link. Leider bin ich bei Textaufgaben nicht so gut und verstehe die Berechnung deshalb immer noch nicht... "Der auf einen Teilzeitraum entfallende Betrag ergibt sich, wenn der Gesamtbetrag mit dem Teilzeitraum vervielfältigt und durch den Gesamtzeitraum geteilt wird. Dabei werden das Kalenderjahr mit 360 Tagen, der Kalendermonat außer bei der anteiligen Ermittlung einer Monatsrente mit 30 Tagen und die Kalenderwoche mit sieben Tagen gerechnet." Berechnung: Betrag = 1000,-, täglich 33.33 Teilmonat 02.7-31.7 1000*30/30 = 1000,- Sehe ich das so richtig??? MfG jewtis
jewtisam 18.09.2012 | 14:23
Hallo! Ich habe keine sonstigen Leistungen erhalten. Der Sachverhalt hat sich zwischenzeitlich geklärt. Ich habe einen Bewilligungsbescheid vom 02.07.12 bis 01.01.13. Insofern bekomme ich für genau 6 Monate mein Geld. Der Tag der im Juli fehlt, wird durch den 01.01. ausgeglichen. Anspruch lautet wohl auf 6 Monate mal 30 Tage = 180 Tagessätze, unabhängig von geraden oder ungeraden Kalendertagen... Danke für die Hinweise! MfG Joachim
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