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Experten-Antwort

Berechnung Erstgattungsanspruch

von Mario16.02.2017 | 10:40
1053 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich stehe gerade etwas unter druck. Ich habe volle EM-Rente bewilligt bekommen. Rentenbeginn 1.5.16, es wurde in der Zeit Krankengeld gezahlt. Bescheid 1.2., Es ist ein Erstgattungsanspruch von 10.000 Euro entstanden, der ja mit dem Krankengeld verrechnet wird. Dieser Betrag ist für den Zeitraum 1.5.16 bis 31.3.17. Meine Frage nun: wird die Gesamtzahlung durch die KK gegen gerechnet oder findet die Berechnung Monatlich statt (also monatliches KG gegen monat. Rente)? Da ich das letzte Mal für den Monat Dez. Krankengeld bekommen habe und die monatl. Rente erst ab 1.4. gezahlt wird stehe ich also bis dahin ohne Geld da. Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mario,

Bei der Abrechnung des Erstattungsanspruchs werden die monatlichen Zahlbeträge des Krankengelds und der Rente gegenüber gestellt. Damit steht Ihnen die Rente für die Zeit ab 01.01.2017 im vollen Umfang zu. Um eine möglichst schnelle Auszahlung der Rente zu erreichen, hilft oftmals ein Anruf bei der Krankenkasse mit der Bitte den Erstattungsanspruch so schnell wie möglich beim Rentenversicherungsträger zu beziffern.

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3 Antworten

Herz1952am 16.02.2017 | 11:03
Ich stehe gerade auch etwas unter Druck :-) :-)
Marioam 16.02.2017 | 11:08
Toll, hilft mir jetzt aber auch nicht weiter.
Marioam 16.02.2017 | 11:41
Hallo, vielen Dank für die Antwort, da bin ich beruhigt Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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