Hallo Mario,
Bei der Abrechnung des Erstattungsanspruchs werden die monatlichen Zahlbeträge des Krankengelds und der Rente gegenüber gestellt. Damit steht Ihnen die Rente für die Zeit ab 01.01.2017 im vollen Umfang zu. Um eine möglichst schnelle Auszahlung der Rente zu erreichen, hilft oftmals ein Anruf bei der Krankenkasse mit der Bitte den Erstattungsanspruch so schnell wie möglich beim Rentenversicherungsträger zu beziffern.