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Experten-Antwort

Berechnung Rentenpunkte

von Felix S.29.12.2017 | 10:33
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Ich habe eine knifflige Frage zur Berechnung der Rentenpunkte: Ein Angestellter hat Bezüge in Höhe von dem doppelten monatlichen Durchschnittseinkommen und erhält dafür pro Jahr 2,0 Rentenpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. - Was passiert wenn dieser Mensch im Folgejahr arbeitslos wird und ein komplettes Jahr AlG I (60 Prozent vom Netto) erhält? Wieviel Rentenpunkte erhält er dann? - Was passiert wenn der Mensch nach diesem Jahr der Arbeitslosigkeit im darauf folgenden Jahr Krankengeld (auch ca. 60 Prozent vom ehemaligen Netto) von der Krankenkasse erhält? Wieviel Rentenpunkte erhält er nun? Vielen Dank für die Lösung dieser kleinen Aufgabe! Gruss F.S.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Felix,

wird jemand arbeitslos und erhält von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, wird das Brutto-Arbeitslosengeld Grundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Das Brutto-Arbeitslosengeld entspricht 80% des letzten Brutto-Einkommens. Hat jemand ein Einkommen gehabt das ca. 2 Entgeltpunkten entsprach, werden also nur noch Anwartschaften für die Zeit der Arbeitslosigkeit in Höhe von 80% erworben. Wird jemand unmittelbar nach der Arbeitslosigkeit krank und erhält Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse meldet die zuständige Krankenkasse ebenfalls ein Brutto-Krankengeld an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Auch hier beträgt das Brutto 80%. Die Krankenkasse berechnet diesen Bruttowert nach Ihren Berechnungskriterien. Ob dies alleine aus dem zuvor bezogenen Einkommen oder aus Einkommen und/oder Arbeitslosengeld berechnet wird, erläutert die zuständige Krankenkasse.

Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld arbeitsunfähig krank oder erfolgt eine stationäre Behandlung zu Lasten der Krankenkasse, so wird für diese Zeit das Arbeitslosengeld bis zur Dauer von sechs Wochen durch die Agentur für Arbeit weitergewährt. Man spricht dabei von der sog. Leistungsfortzahlung. Im Anschluss daran erhält der Versicherte Krankengeld durch die Krankenkasse. Anders als bei Arbeitnehmern wird die Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit auch dann wieder für 6 Wochen gezahlt, wenn zu einem späteren Zeitpunkt wegen derselben Krankheit wie zuvor erneute Arbeitsunfähigkeit eintritt.

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7 Antworten

Genervteram 29.12.2017 | 12:29
Wieviel sind denn 80 % von 2 Entgeltpunkten? Evtl. 1,6 EGPT?! Sie müssen nicht alle für mathematisch unfähig halten, nur weil Sie es sind!
Fritzam 29.12.2017 | 12:19
Hallo Experte, jetzt haben Sie Felix ja eine tolle Antwort gegeben, aber er weiß immer noch nicht wie viel Rentenpunkte es sind. Damit hat er seine Hausaufgabe noch nicht gelöst.
Conanam 30.12.2017 | 11:57
Schlagt mich von mir aus tot aber ich finde 1,6 Rentenpunkte pro Jahr während Arbeitslosigkeit oder Krankengeldbezug mehr als fair.
W*lfgangam 30.12.2017 | 14:14
Hallo Felix S., "(5) Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist von dem Arbeitsentgelt auszugehen, das bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zugrunde gelegt wurde." aus: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47b.html Ergo, im Idealfall auch die 1,6 EP wie beim ALG. Dass es komplizierter werden kann, darauf hat Experten-Antwort bereits hingewiesen - lesen Sie dazu beispielhaft diesen Link: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leis… oder investieren Sie ein wenig Zeit in Web-Suche ...oder passen im Unterricht besser auf ;-) Gruß w.
zeldaam 30.12.2017 | 18:07
Hallo @all, bei der Berechnung der Entgeltpunkte für die Zeit des Krankengeldbezuges ist zu beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenze / Jahresarbeitsverdienstgrenze der Krankenversicherung geringer ist als die der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Beispielhaft für 2017: Durchschnittsentgelt : 37.103 Euro --> doppelter Verdienst = 74.206 Euro BBG RV / AV : 76.200 Euro nicht überschritten Entgeltpunkte für 1 Jahr Arbeitsentgelt: 74.206 Euro / 37.103 Euro = 2,0000 EP Entgeltpunkte für 1 Jahr Arbeitslosengeld: 74.206 Euro * 0,8 / 37.103 Euro = 1,600 EP aber: JAV KV 2017 : 52.200 Euro Somit werden nur aus 52.200 Euro Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt und auch nur aus diesem Betrag das Bemessungsentgelt bestimmt: Somit würden sich m. E. für ein Jahr KG maximal 52.200 Euro * 0,8 / 37.103 Euro = 1,1255 EP ergeben. MfG zelda
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