Hallo Schipsi,
wie in den "Wichtigen Informationen zum Übergangsgeld" beschrieben, erhalten Sie auch nach der Aussteuerung und einem anschließenden Arbeitslosengeldbezug das Übergangsgeld entsprechend den Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes. Wenn Sie im Teil A der Entgeltbescheinigung "Erklärung der Versicherten/ des Versicherten" die Abfrage "arbeitsunfähig krank seit .... ausgesteuert seit ... und beziehe Arbeitslosengeld." entsprechend ausfüllen, wird Ihr Übergangsgeld analog dem Krankengeld aus Ihrem Arbeitsentgelt berechnet.