Hallo,
da die Berechnung der Übergangsgeldes doch etwas verwirrend für mich ist, versuche ich hier mal, vielleicht eine Antwort zu finden:
Zur Zeit bin ich arbeitsunfähig, werde aber zum 13.04.15 ausgesteuert. Meine Reha ist im Eilverfahren bewilligt, aber es steht noch kein genauer Antrittstermin fest. Und es wurde ein Antrag auf ALG nach Nahtlosigkeit bei der Agentur beauftragt, aber es gibt noch keine Entscheidung über ALG1 oder ALG2.
Meine Frage ist nun, wenn ich erst nach der Aussteuerung die Reha antrete, wie wird dann das Übergangsgeld berechnet?