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Berechnung

von JASMYN15.04.2009 | 10:04
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an die Experten meine Frage: Wenn ein Westrentner im Osten lebt bleibt die Westrente. Er bekommt auch nur die West-Rentenerhöhung. Wird bei einer Witwerrente dann auch der höhere Freibetrag von 701,18 € zugrunde gelegt - oder den Ostsatz von 616,18 € . Vielen Dank !

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Freibetrag für die Witwen- und Witwerrente, ist abhängig vom jeweiligen Wohnsitz. Bei einem Wohnsitz in den alten Bundesländern wäre somit der höhere Freibetrag von 701,18 Euro maßgebend.

2 Antworten

JASMYNam 15.04.2009 | 10:28
Danke für die schnelle Antwort. Dann wird aber mit zweierlei Maß gerechnet . Was für der Staat günstiger ist wird zum Gesetz. Also alles in den Westen!
Schiko.am 15.04.2009 | 17:09
Der Experte hat ja Ihnen schon geantwortet, ich meine aber Ihre Schlussbemerkung kann so nicht stehen bleiben. Nur als Vorinformation, ich gehöre hier und anderswo zu denen die vielfach die neuen Bundesländer verteidigen, vor allem wenn Sachen behauptet werden die einfach nicht stimmen. Vom Staat wurde festgelegt, jeweils das 26,4fache der unterschied- lichen Rentenwerte in West und Ost gelten als anrechnungsfrei für das eigene Einkommen, wenn es um Anrechnung für den gleich- zeitigen Bezug einer Witwen/er Rente geht. Bis 30.6. 2009 in West Euro 26,56 x 26,4 701,18 Euro, in Ost 23,34 x 26,4 616,18 Euro. Dies erhöht sich durch die Rentenanhebung ab 1.7.09 a/ 27,20 x 26,4 auf Euro 718,08 und in Ost bei 24,13 x 26,4 auf 637,03 anrechnungsfrei. Naturgemäß waren ja die Verdienste in den neuen Ländern leider geringer als im Westen. Um dies in etwa auszugleichen werden die Ostverdienste hochgewertet. Für das Jahr 2009 gilt als Durchschnittsverdienst 30879 und in Ost 26019 Euro in 2009. Der Durchschnittsverdienst von 26019 mit 1,1868 hochgewertet ergibt ebenfalls fiktiv mir 30.879. Trotzdem fällt der Rentenzuwachs geringer aus, da der Rentenwert für einen EP. statt 27,20 in West nur 24,13 in Ost beträgt. West 30.879 Verdienst : 30.879 Durchschnitt 1 EP. und 27,20. Ost 30.879 Verdienst (hochgewertet) : 30879 1 EP. und 24,13 Rentenwert. Anders dagegen, wenn der Verdienst in Ost 30.879 beträgt und durch die Hochwertung um 1,1868% fiktiv 36,647: 30879 sind dies 1,1868 Entgeltpunkte und bei 24,13 28,64 Rentenzuwachs. Dies nimmt die Bild zum Anlass als Erklärung: Die Ostrenten sind höher, dabei wird aber verschwiegen, in den meisten Fällen hinken die Löhne um ca. 20% hinterher. Generell errechnen sich höhere Durchschnittsrenten da ja die Frauen mehre Jahre Beitragszeiten hatten( Kinderhort) anderseits auch - Besserverdienende- , da es den Beamtenstatus in Ost nicht gab, die Durchschnittsberechnung der Gesamtrenten stärker beeinflusst. Hoffentlich wird nicht wieder eine Lawine losgetreten. Mit freundlichen Grüßen.
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