Hallo K. Weber,
wie „Michel“ richtigerweise ausgeführt hat, kann die Witwenrente – grob – aus dem Wert der Rente
wegen voller Erwerbsminderung berechnet werden, indem diese mit dem Faktor 0,55 multipliziert wird.
Dabei wird unterstellt, dass Sie an dem Tag gestorben wären, an dem die Renteninformation erstellt
wurde.
Der so berechnete Rentenbetrag kann zudem noch etwas höher ausfallen, wenn Ihre Frau eigene Kinder erzogen und dafür Berücksichtigungszeiten in ihrem eigenen Versicherungskonto anerkannt bekommen hat (sogenannter Zuschlag bei Witwenrente): Für die ersten 36 Monate der Kindererziehung erhöht sich die Rente pro Erziehungsmonat um 1,69 €, ab dem 37. Monat erhält sie 0,85 € mehr Rente pro Erziehungsmonat.
Zu beachten ist, dass von dem Rentenbetrag gegebenenfalls noch die Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung und anzurechnenden Einkommen abzuziehen sind.
Die Waisenrente kann aufgrund des Waisenrentenzuschlags nicht aus den Beträgen Ihrer Renteninformation berechnet werden. Die Berechnung des Waisenrentenzuschlags ist recht aufwändig, eine konkrete Aussage zur Höhe des Zuschlags ist nicht möglich (siehe auch Beitrag von W*lfgang).