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Experten-Antwort

Bererchnung der Witwenrente

von wanderer25.05.2012 | 19:43
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8 Antworten

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Witwe altes Recht vor 2002 weil Ehe seit 1970 Geb. Frau 1952, Mann 1947 alte Bundesländer Rente Frau Brutto 1330 € Rente Mann Brutto 1835 € Was bekommt die Frau als Witwe zu Ihrer Rente Wie wird gerechnet ? auch im umgekehrten Fall Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wanderer, ich verweise auf die Berechnung von Schießl Konrad. Abweichende Ergebnisse kann es bei privat Krankenversicherten oder weitern Einnahmen geben. Ich empfehle Ihnen einen Besuch mit Ihrer Partnerin in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schießl Konradam 26.05.2012 | 17:21
Ausgehend ab 1.07.12 47,38 Entgeltp. x 28,07 = 1330 (gerundet) Bruttorente. Ehemann: 65,37 EP. x 28,07= 1835 Brutto rente ( gerundet. Netto (ohne Steuer) minus 10,15% Abzüge ( 1330 - 135 ) 1.1195 Ehefreu. Ehemann Netto ohne Steuer minus 10,15% ( 1835 - 186,25) 1.648,75 . Einkommensanrechnung bei Ehefrau: 1330,-- Brutto minus 14% Pauschale 186,20 ---------- 1143,80 anrechnungspflichtig, minus 741,05 ( 28,07 x 26,4fach) ----------- 402,75 mit 40% -161,10 zu kürzen bei der Witwenrente (1835 60%) 1101 ver- bleiben minus 161,10 Kürzung 939,90 . Die Nettorente der lebenden Ehefrau ver- ändert sich nicht, von der 939,90 Witwen- rente fallen noch 10,15% Abzüge an. Bin sicher, der hl. Geist hilft bei der Aus- rechnung für den umgekehrten Fall. Frohe Pfingsten.
Claire Grubeam 25.05.2012 | 20:02
Bei der Bruttorente werden pauschal 14% abgerechnet (Pauschalabzug). Der dann verbleibende Betrag ist anzurechnendes Einkommen. Davon geht der dynamische Freibetrag ab. Bei Witwenrenten und Witwerrenten beträgt der Freibetrag das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Ab dem 01.07.2012 ist der aktuelle Rentenwert mit 28,07 € (Ost: 24,92 €) festgesetzt. Damit beträgt der Freibetrag für die Zeit ab Juli 2012 monatlich 741,05 € (Ost: 657,89 €). Auf die Witwen-/Witwerrente sind 40 Prozent des noch verbleibenden Einkommensbetrages anzurechnen, um den der errechnete Freibetrag überschritten wird.
Schießl Konradam 26.05.2012 | 21:02
Jhre Antwort ist für mich ein gefundenes Fressen, deshalb sehr erfreulich. Ich glaube aber nicht dass Sie recht haben, den von unserem früheren Arbeitsminister Riester erzählte man sich, dass er seinerzeit Tag und Nacht mit den Taschenrechner rum llief. Dies nütze aber nichts. er hat ja ausge- rechnet - wie von mir hier schon berichtet- , dass er von 1957 bis 1998 250000 Euro eigene Beiträge in die Rentenkasse zahlte. Dies stimmt aber nicht, selbst bei Einkom- men immer jährlich bis zur Bemessungs- grenze angenommen, komme ich auf knapp 90000 Euro Beitrag. Und das sollte man nichtmal sagen dürfen in diesem unseren Lande.
Schießl Konradam 27.05.2012 | 14:50
So ist,s recht, auch wenn es nicht unmittel- bar die Beitragszahlung jährlich und die dadurch entstehende Bruttorente betrifft, antworte ich Ihnen gerne. Im Gegensatz zu früher ist in der Gesetz- lichen, immer bis zur monatlichen Bemes- sungsgrenze von 3825,-- ein Beitrag von 15.50 % fällig. Die RV. steuert 7,3% bei,der Rentner 8,2 %, bei allen Kassen. Hinzu kommt ja im Normalfall der Gesamtbei- trag von 1,95% Pflegeversicherung, dies er- gibt insgesamt 10,15%. Bei Privatrenten, etc. der volle Beitrag von 15,50% und 1,95% Pflegeversichersi- cherung, ergo 17,45%. Bei der Pflege- versicherung können es sogar 2.20% sein.
Gigiam 27.05.2012 | 12:35
Den hl. Geist habe ich leider nicht erreicht. Bitte um Erläuterung: Wo finde ich denn eine Berechnungsgrundlage von Bruttorente in Nettorente mit den 10,15 Prozent Abzug?
wandereram 28.05.2012 | 16:41
Danke für Ihre Mühe Gott und den heiligen Geist sei Dank die 2,18% Rentenerhöhung retten die Witwen/er Rente und der Pauschalbetrag von 14% ist teure Mathematik. Bei Mstr. a.D. wuste man wenigsten der ist Rot geworden bei seinen Zahlen Frohe Zeit
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