Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Johann Richter,
eine pauschale Beantwortung Ihrer Frage ist hier im Rahmen dieses Forum nicht möglich, da die Organisation bezüglich der Art und Weise der Teilnahme an den beruflichen Rehabilitationsveranstaltungen je nach landesrechtlichen Vorgaben sowie behördlichen Anordnungen differieren kann. Ich kann mich daher nur meinem Vorredner anschließen und Ihnen empfehlen, die Kostenerstattung schriftlich geltend zu machen. Sollte Ihr BFW die Kostenerstattung ablehnen, sollten Sie sich damit an Ihren zuständigen Kostenträger (DRV) wenden und dort die Kostenerstattungs schriftlich geltend machen.
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